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Ukrainekrieg und Kraftfahrzeugsteuer

Kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung von ukrainischen Fahrzeugen

Інформація щодо оподаткування українських транспортних засобів, ввезених для приватного користування

Für ukrainische Fahrzeuge, die von Privatpersonen im Rahmen ihrer Flucht aus der Ukraine nach Deutschland eingeführt werden, gelten folgende Regelungen:

Das Halten eines ukrainischen Personenkraftfahrzeuges und seines Anhängers, welche zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, ist ab dem Zeitpunkt des Grenzübertritts für die Dauer bis zu einem Jahr von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Im Falle eines weiteren Grenzübertritts beginnt die Jahresfrist mit der Rückkehr ins Inland erneut zu laufen.
Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder für diese Fahrzeuge verkehrsrechtlich ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist.
Nach Ablauf eines Jahres sind die zuvor genannten Fahrzeuge in Deutschland kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Für jeden ganz oder teilweise im Inland zugebrachten Kalendertag wird die Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung mittels Kraftfahrzeug-Steuerkarte erhoben. Die Jahressteuer eines ausländischen Personenkraftwagens beträgt bei tageweiser Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer pauschal 186 Euro.

Bitte nehmen Sie in diesen Fällen eigenständig Kontakt zu den Kraftfahrzeugsteuer-Kontaktstellen der Zollverwaltung auf. Bitte bringen Sie, sofern möglich, die ausgefüllte Kraftfahrzeug-Steuerkarte (Formular 3820) zur Kraftfahrzeugsteuer-Kontaktstelle mit. Nach Bezahlung der Kraftfahrzeugsteuer bei der Kraftfahrzeugsteuer-Kontaktstelle bewahren Sie die Kraftfahrzeug-Steuerkarte bitte gut auf und führen Sie diese bitte in Ihrem Fahrzeug mit.

Formular 3820
Formular 3820_ukrainischPDF | 141 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Die nächstgelegene Kraftfahrzeugsteuer-Kontaktstelle finden Sie in der Dienststellensuche. Bitte wählen Sie in der Dienststellensuche die dritte Möglichkeit aus und klicken Sie unten rechts auf weiter. Nach Eingabe der Postleitzahl Ihres deutschen Aufenthaltsortes klicken Sie bitte auf "Suche starten". Die Adresse der nächstgelegenen Kraftfahrzeugsteuer-Kontaktstelle wird daraufhin angezeigt.

Dienststellensuche Kfz-Steuer

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer unter der Rufnummer +49 228 303-26010.

Bitte beachten Sie, dass die oben aufgeführte Pauschalbesteuerung nur möglich ist, wenn die zuständige Verkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur befristeten Weiternutzung des ukrainischen Kennzeichens erteilt hat. Wird diese Ausnahmegenehmigung nicht in Anspruch genommen und ein regelmäßiger Standort im Inland begründet, scheidet eine Pauschalbesteuerung für ausländische Fahrzeuge aus und es hat eine Regelbesteuerung nach den gesetzlichen Bemessungsgrundlagen zu erfolgen. Sofern das Fahrzeug nicht im Inland zugelassen wird, erfolgt die Besteuerung der sogenannten widerrechtlichen Benutzung.

Weitere Informationen zu den verkehrsrechtlichen Fragen finden Sie in den Merkblättern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr:

Інформація Частина А для українських водійок та водіїв, які вперше в’їжджають до Німеччини на своєму авто [Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen (ukrainisch)]PDF | 76 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Інформація Частина Б для українських водійок та водіїв, які керують автомобілем у Німеччині більше року [Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren (ukrainisch)]PDF | 52 KB | Datei ist nicht barrierefrei

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