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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.zoll.de veröffentlichte Website der Generalzolldirektion.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hat die Website www.zoll.de im Januar 2021 einer vereinfachten Prüfung gemäß § 12c Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) unterzogen. Eingeschlossen war die Prüfung von digitalen Dokumenten (Dateien zum Download).

Im Ergebnis der Prüfung hat die BFIT-Bund www.zoll.de als nicht konform mit der BITV 2.0 bewertet. Im Anschluss an die Prüfung wurden die im Prüfbericht der BFIT-Bund aufgeführten Barrierefreiheitsprobleme weitgehend behoben.
Die Website ist nunmehr als teilweise vereinbar einzustufen.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.

  • Für Podcasts wird eine zusammenfassende Textversion angeboten. Es steht keine Transkription zur Verfügung.
  • Ein Teil der eingestellten digitalen Dokumente entspricht nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit.

Die erkannten Unvereinbarkeiten werden schrittweise behoben.
Die auf www.zoll.de derzeit noch als "nicht barrierefrei" gekennzeichneten PDF-Dokumente, werden sukzessive durch barrierefreie Dokumente ersetzt oder um barrierefreie Alternativversionen ergänzt.

Erstellungsdatum

Diese Erklärung wurde am 12. August 2020 erstellt und zuletzt am 27. Februar 2024 überarbeitet.

Barrieren melden: Kontakt zur Internetredaktion

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Über die folgenden Kontaktmöglichkeiten erreichen Sie die verantwortlichen Personen der Redaktion von www.zoll.de.

Generalzolldirektion
Internetredaktion
Tel.: 0351 44834-222
E-Mail: redaktion­@zoll.de

Oder nutzen Sie das dafür vorgesehene Feedback-Formular:
Barrieren melden

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter:
info­@schlichtungsstelle-bgg.de

Inhalte in Gebärdensprache und Leichter Sprache

Die wesentlichen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung können Sie auch in Gebärdensprache oder Leichter Sprache ansehen.

Hier finden Sie die Barrierefreiheitserklärung in:
Gebärdensprache
Leichter Sprache

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