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Bunte Waren schwarz verpackt

Freiheitsstrafe für Unternehmer sowie Geldstrafe für seine Ehefrau

Zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den ehemaligen Geschäftsführer einer Verpackungsfirma sowie einer Firma für Printmedienvertrieb in Nürnberg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung verurteilt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte dem 46-Jährigen nachgewiesen, dass er in 19 Fällen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet und dadurch Sozialabgaben in Höhe von 283.000 Euro nicht abgeführt hatte.

Nach Feststellungen der Steuerfahndung Nürnberg hatte er darüber hinaus in insgesamt 65 Fällen Lohn- und Umsatzsteuer in Höhe von 312.000 Euro hinterzogen.

Die ebenfalls 46-jährige Ehefrau des Angeklagten wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 380 Tagessätzen à 40 Euro (insgesamt 15.200 Euro) verurteilt.

Sie hatte zunächst als Einzelkauffrau und später als Geschäftsführerin einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Verpackungsservice in 15 Fällen für Arbeitnehmende Sozialabgaben in Höhe von 111.000 Euro nicht entrichtet und insgesamt 115.000 Euro Lohnsteuer hinterzogen.

Beide Urteile sind rechtskräftig.

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