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Elf illegal Beschäftigte auf Glasfaserbaustelle

Nur zwei Bauarbeiter durften auf der Baustelle arbeiten

Zöllnerin befragt Bauarbeiter

Elf Osteuropäer, die sich illegal in Deutschland aufhielten, hat das Hauptzollamt Münster auf einer Glasfaserbaustelle im Kreis Borken bei der Arbeit angetroffen. Gegen alle elf Arbeitnehmer leitete der Zoll Strafverfahren ein.

Bei der verdachtsunabhängigen Kontrolle hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster in der vergangenen Woche dreizehn Arbeiter einer Glasfaserbaustelle kontrolliert. Schnell stellte sich heraus: Elf Arbeiter durften die Arbeiten gar nicht ausführen. Da sie als Nicht-EU-Bürger nur ein Touristenvisum besaßen, mit denen sie nicht arbeiten dürfen, verfügten sie über keine gültige Aufenthaltserlaubnis und mussten ihre Tätigkeit sofort abbrechen. Lediglich zwei weiteren Männern, die aus Slowenien stammten, gestattete der Zoll die Weiterarbeit.

Der Zoll schaltete das zuständige Ausländeramt im Kreis Borken ein.

Nachprüfungen in den kommenden Wochen werden zeigen, ob der Arbeitgeber der Männer von der illegalen Beschäftigung wusste. In diesem Fall erwartet ihn ebenfalls ein Strafverfahren, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden kann. Höhere Strafen sind unter bestimmten Umständen denkbar.

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