Der Zoll

Verkehrsteuererhebung

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Verkehrsteuererhebung

Luftverkehrsteuer

Die Luftverkehrsteuer wird von Luftverkehrsunternehmen, die gewerbsmäßig Personen befördern, entrichtet. Post- und Frachtverkehre werden nicht besteuert. Die Luftverkehrsteuer setzt das Vorliegen eines Rechtsvorganges voraus und entsteht mit dem Abflug des Passagiers von einem deutschen Flughafen.

Kraftfahrzeugsteuer

Die Steuerpflicht beginnt mit der verkehrsrechtlichen Zulassung eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers bei der Zulassungsbehörde. Von dort werden die zur Besteuerung notwendigen Daten an den Zoll übermittelt.

Im Jahr 2024 wurden 9,7 Milliarden Euro an Kraftfahrzeugsteuer eingenommen.

Einnahmen

Erhobene Verkehrsteuern (in Milliarden Euro)

Steuerart2018201920202021202220232024
Kraftfahrzeugsteuer9,09,49,59,59,59,59,7
Luftverkehrsteuer1,21,20,30,61,11,51,8

1 Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung seit dem 01.07.2014  
[Quelle: Zoll, Jahresstatistik 2024]

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