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Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz

Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland oder im Ausland sind verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den allgemeinen Mindestlohn nach dem MiLoG zu zahlen, sofern nicht Regelungen nach dem AEntG oder dem AÜG vorrangig Anwendung finden. Das Mindestentgelt beträgt vom 1. Januar 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2024 mindestens 12,41 Euro brutto je Zeitstunde.
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Mindestentgelt 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

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