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Urlaubsdauer

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Von diesem Anspruch darf auch durch Tarifvertrag nicht zuungunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abgewichen werden.

In verschiedenen Branchen regeln Tarifverträge nach den §§ 3 ff. Arbeitnehmer-Entsendegesetz eine höhere Dauer des Anspruchs auf Erholungsurlaub zwingend.

Hinweis

Ob ein Arbeitgeber zur Gewährung eines den Mindesturlaub nach dem BUrlG übersteigenden Urlaubs aufgrund eines Tarifvertrages nach den §§ 3 ff. Arbeitnehmer-Entsendegesetz verpflichtet ist, kann der Übersicht Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen entnommen werden.

Übersicht über die Arbeitsbedingungen nach Tarifverträgen und Rechtsverordnungen

Die Höhe des Anspruchs auf Urlaub kann von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen.

Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur der Teil maßgebend, der auf den Entsendezeitraum entfällt.

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