Lieferantenerklärungen nach Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 für Warenlieferungen innerhalb der Europäischen Union
Lieferantenerklärung | deutsch | englisch | französisch |
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Einzel-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Einzel-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Lieferantenerklärungen für grenzüberschreitende Warenlieferungen
Im Warenverkehr mit der Türkei (Zollunionswaren)
Lieferantenerklärung | deutsch | englisch | französisch |
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Einzel-Lieferantenerklärung (Türkei) für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Langzeit-Lieferantenerklärung (Türkei) für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Im Warenverkehr zwischen den Vertragsstaaten des EWR (Europäische Union, Norwegen, Island und Liechtenstein)
Lieferantenerklärung | deutsch | englisch | französisch |
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Einzel-Lieferantenerklärung (EWR) für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Langzeit-Lieferantenerklärung (EWR) für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Im Warenverkehr mit Staaten im Paneuropa-Mittelmeerraum
Lieferantenerklärung | deutsch | englisch | französisch |
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Einzel-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Langzeit-Lieferantenerklärung für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Die Verwendung von Lieferantenerklärungen für Waren ohne Ursprungseigenschaft ist im Rahmen der vollen Kumulierung jedoch nur möglich, wenn die alternativ anwendbaren Übergangsregeln angewendet werden.
Vorstehend sind beispielhaft die Wortlaute der Einzel-Lieferantenerklärung und der Langzeit-Lieferantenerklärung aus Anlage A Protokoll Nr. 3 zum Abkommen der Europäischen Union mit Jordanien dargestellt.
Weitere Informationen zu den Übergangsregeln finden Sie auf der Seite "Regionales Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln".
Regionales Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich (TCA)
Lieferantenerklärung | deutsch | englisch | französisch |
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Lieferantenerklärung (TCA) für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft für Einzel- oder Langzeiterklärungen | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Im Warenverkehr mit Japan
Angaben in Artikel 3.5 | deutsch | englisch | französisch |
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Informationen des Lieferanten für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft als Einzel- oder Langzeit-Information | zum Anhang 3-C | zum Anhang 3-C | zum Anhang 3-C |
Im Warenverkehr mit Kanada (CETA)
Lieferantenerklärung | deutsch | englisch | französisch |
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Lieferantenerklärung (CETA) für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Im Warenverkehr mit den Maghreb-Staaten (Algerien, Marokko, Tunesien)
Lieferantenerklärung | deutsch | englisch | französisch |
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Lieferantenerklärung (Maghreb) für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |
Langzeit-Lieferantenerklärung (Maghreb) für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft | zum Wortlaut | zum Wortlaut | zum Wortlaut |