Wer ist Ansprechpartner bei Problemen im Umgang mit der IAA-Plus?
Für Fragen, Probleme und Verbesserungsvorschläge, die die IAA-Plus betreffen, steht ein zentraler Service Desk, bestehend aus dem Service Desk Zoll und dem Service Desk ITZBund, zur Verfügung.
Anwenderprobleme
Für Anwenderprobleme (zum Beispiel Nutzung von Codierungen und Erläuterungen zu einzelnen Eingabefeldern und so weiter) steht Ihnen der Service Desk Zoll von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) zur Verfügung.
Außerhalb der Öffnungszeiten des Service Desk Zoll nimmt der Service Desk ITZBund Ihre Anfragen entgegen.
- Service Desk Zoll -
Telefon: +49 228 303-26090 oder 0800 8007 5452
Fax: +49 22899 680 7584
Kontaktformular
Technische Probleme
Für technische Probleme (zum Beispiel Systemausfall, Störungen beim Nachrichtenaustausch und so weiter) steht Ihnen der Service Desk ITZBund rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres zur Verfügung.
- Service Desk ITZBund -
Wilhelm-Fay-Straße 11
65936 Frankfurt am Main
Postfach 75 04 61
60534 Frankfurt am Main
Telefon: 0800 8007 5451
Telefon: 0049 22899 680 8480 (aus dem Ausland)
Kontaktformular des ITZBund
Weitere Informationen zum Service Desk finden Sie auf den Seiten des ITZBund.
ITZBund - Service Desk
Was ist bei Ausfuhranmeldungen im Status 110 (= Anmeldung entgegengenommen) als nächstes zu tun? Warum kann das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) noch nicht ausgedruckt werden?
Ausfuhranmeldungen im Status 110 sind zunächst lediglich technisch vom Abfertigungssystem ATLAS entgegengenommen worden. Ein Ausdruck des ABD ist erst nach Überlassung der Waren zur Ausfuhr möglich (Status 501 bzw. 502).
Die Annahme der Ausfuhranmeldung (Status 131 bzw.132) und die anschließende Überlassung der Waren zur Ausfuhr durch die Zollstelle (Status 501 bzw. 502) erfolgt im Normalverfahren (ohne Bewilligung CCL) erst, nachdem die Ausfuhrwaren körperlich bei der Zollstelle vorgeführt wurden (sogenannte Gestellung) beziehungsweise - in Fällen der Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach § 12 Abs. 4 Außenwirtschaftsverordnung - nach Ablauf der angegebenen Verpackungs- und Verladezeit.
Wie können das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und der Ausgangsvermerk (AGV) ausgedruckt werden?
Voraussetzung für den Ausdruck des ABD ist eine Ausfuhranmeldung im Status 501 bzw. 502. Voraussetzung für den Ausdruck des AGV ist eine Ausfuhranmeldung im Status 570.
Zur Anzeige und zum Ausdruck dieser Dokumente muss auf Ihrem Computer das Programm "Acrobat Reader" installiert sein.
Wenn Sie im Navigationsbereich "Ausfuhrzollstelle" im Verzeichnisbaum "Überlassung zur Ausfuhr" markiert haben, können Sie sich über das Symbol "Büroklammer" in der Navigationsleiste das Dokument "Ausfuhrbegleitdokument.pdf" anzeigen lassen, es ausdrucken und/oder speichern.
Nach erfolgtem Warenausgang an der Ausgangszollstelle wechselt der Vorgang im Navigationsbereich "Ausfuhrzollstelle" in die Übersicht "Anmeldungen Bearbeitung beendet". Durch Öffnen des Vorgangs und erneute Anforderung von Antwortnachrichten erhalten Sie eine "Mitteilung zur Ausfuhranmeldung" als Nachricht über den Warenausgang und können sich den Ausgangsvermerk über das Symbol "Büroklammer" in der Navigationsleiste speichern bzw. ausdrucken.
Bei mir wird der Barcode auf dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) nicht ausgedruckt. Was muss ich machen?
Damit die eindeutige Master Reference Number (MRN) der Ausfuhranmeldung in Form eines Barcodes auf dem Ausfuhrbegleitdokument maschinenlesbar gedruckt werden kann, speichern Sie bitte die notwendige Schriftdatei (code_128.ttf) in das entsprechende "Fonts"-Verzeichnis auf Ihrem Computer. Das "Fonts"-Verzeichnis finden Sie - je nach Betriebssystem - in der Systemsteuerung unter "Darstellung und Anpassung" bzw. "Schriftarten".
Die Schriftdatei steht Ihnen als Download zu den jeweiligen EDI Releases im ATLAS-Publikationen zur Verfügung.
Bitte wählen Sie zunächst das jeweilige EDI Release und anschließend "Schriftartdatei/Font (code_128.ttf) für das Versand- und Ausfuhrbegleitdokument (VBD, ABD)" aus.
Nach Installation sollte der Barcode automatisch auf dem Ausdruck des Ausfuhrbegleitdokumentes erscheinen.
ATLAS-Publikationen
Wie kann ich die Barcode-Schriftart unter Windows 7 installieren?
Bitte extrahieren Sie die Schriftart-Datei (code_128.ttf) aus dem ZIP-Archiv und speichern Sie diese in ein Verzeichnis auf Ihrem PC-System.
Öffnen Sie anschließend bitte den Schriftarten-Ordner (Start > Systemsteuerung > Schriftarten). Ziehen Sie nun die Schriftartendatei (code_128.ttf) per Drag&Drop in den Schriftarten-Ordner. Die Barcode-Schriftart kann nun auf Ihrem System verwendet werden.
Warum liegt das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) nicht im PDF-Format, sondern im XML-Format vor?
Bis zur Überlassung der Waren zur Ausfuhr durch die Zollstelle (Status 501 bzw. 502) ist lediglich eine XML-Datei der gesendeten Ausfuhranmeldung sichtbar. Erst im Anschluss an die Überlassung können Sie sich über das Symbol "Büroklammer" in der Navigationsleiste das Dokument "Ausfuhrbegleitdokument.pdf" anzeigen lassen, es ausdrucken und/oder speichern.
Wie können Ausfuhranmeldungen signiert und gesendet werden?
Jedes Formular, das als Nachricht Ihrer zuständigen Zollstelle rechtsverbindlich übermittelt werden soll, ist nach Abschluss der Dateneingabe in der Navigationsleiste über das Symbol "Diskette" zu speichern, wobei sich anschließend das Symbol "Kugelschreiber" blau färbt. Zum Signieren muss dieser angeklickt werden. In dem darauf erscheinenden Feld ist die nochmalige Eingabe der PIN erforderlich und die graue Schaltfläche "Signieren" zu bestätigen.
Nach erfolgreicher Signatur ist eine weitere Bearbeitung des Formulars ausgeschlossen. Als Reaktion auf Ihre Nachricht erhalten Sie stets eine Antwortnachricht von Ihrer Zollstelle als Meldung im jeweiligen "Daten-Browser".
Müssen Kuriersendungen auch bei einem Sendungswert bis 3.000 Euro und einer Ausfuhr über eine deutsche Ausgangszollstelle dennoch im zweistufigen Ausfuhrverfahren angemeldet werden?
Aus logistischen Gründen übernehmen Kurier- und Paketdienste Ausfuhrsendungen mit einem Warenwert über 1.000 Euro für gewöhnlich nur nach einer Vorabfertigung bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle, auch wenn der Warenwert 3.000 Euro nicht übersteigt und die Ausfuhr über eine deutsche Zollstelle erfolgt. Vorabfertigungen von Waren sind nur im zweistufigen Ausfuhrverfahren möglich.
Ob eine Ausfuhranmeldung im zweistufigen Verfahren in Ihrem Fall erforderlich ist, erfragen Sie bitte bei dem entsprechenden Kurier- beziehungsweise Paketdienst.
Der Warenwert ist der dem Empfänger in Rechnung gestellte Betrag. In Ermangelung eines Empfängers oder eines feststellbaren Rechnungsbetrages ist der Statistische Wert für den Wert einer Ware bezeichnend. Der Statistische Wert ist der deutsche Grenzübergangswert, das heißt er umfasst alle Kosten bis zur deutschen Grenze.
Wo finde ich Störungsmeldungen/Mastertickets?
Aktuelle Störungsmeldungen sowie ggf. dazu vorhandene Mastertickets können auf der Internetseite des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) unter folgendem Link eingesehen werden:
Störungsmeldungen beim ITZBund
Wie bekomme ich eine Ticketnummer im Ausfallverfahren?
Für die Inanspruchnahme des Ausfallkonzepts müssen technische Störungen mit Angabe der EORI-Nummer, des Beginns der Störung (Datum und Uhrzeit) und gegebenenfalls der Ursache vorab dem Service Desk des ITZBund (Informationstechnikzentrum Bund) zur Erstellung eines Tickets mitgeteilt werden.
Erreichbar ist der Service Desk ITZBund rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres über Telefon, Telefax und E-Mail.
Warum ist kein Ausgangsvermerk vorhanden, obwohl die Ware bereits ausgeführt wurde?
Der Ausgangsvermerk kann von der Ausfuhrzollstelle nur erstellt werden, wenn eine von der Ausgangszollstelle elektronisch übermittelte Ausgangsbestätigung vorliegt.
Im Straßengüterverkehr bestätigt die Ausgangszollstelle manuell den Ausgang, nachdem die Ware das Zollgebiet der Union verlassen hat.
Im Luft-, See-, Post- oder Schienengüterverkehr bestätigt der Teilnehmer am Ausgang den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Union elektronisch.
Wie erhalte ich einen Ausgangsvermerk, obwohl der Ausgang durch die Ausgangszollstelle nicht elektronisch bestätigt wurde?
Der Ausfuhrzollstelle können bei Ausbleiben der Ausgangsbestätigung der EU-Grenzzollstelle - außer in begründeten Ausnahmefällen - frühestens 70 Tage nach Überlassung zur Ausfuhr sogenannter Alternativnachweise zur nachträglichen Erledigung des zollrechtlichen Ausfuhrvorgangs vorgelegt werden, worauf durch die Ausfuhrzollstelle ein "Alternativ-Ausgangsvermerk" erstellt werden kann.
Da der "Alternativ-Ausgangsvermerk" als Alternativnachweis für Umsatzsteuerzwecke gilt, können von der Ausfuhrzollstelle als Alternativnachweise insbesondere Spediteursbescheinigungen (im Original) und Frachtbriefe (im Original oder beglaubigt) sowie Einfuhrverzollungsbelege aus dem Drittland (im Original oder beglaubigt) anerkannt werden.
Zahlungsnachweise oder Rechnungen können grundsätzlich nicht als Alternativnachweise anerkannt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der ATLAS-Verfahrensanweisung unter Kap. 4.9.5.
ATLAS-VerfahrensanweisungPDF | 2 MB
Können begonnene Ausfuhranmeldungen zwischengespeichert und später fortgesetzt werden?
In Bearbeitung befindliche Ausfuhranmeldungen werden im "Daten-Browser" der IAA-Plus zu Ihrer Einsichtnahme und gegebenenfalls weiteren Bearbeitung hinterlegt und zunächst dauerhaft gespeichert. Zum entsprechenden "Daten-Browser" gelangen Sie über die Menüeinträge "Anmeldungen in Bearbeitung" im Navigationsbereich "Ausfuhrzollstelle" beziehungsweise "Ausfuhrvorgänge in Bearbeitung" im Navigationsbereich "Ausgangszollstelle".
Wie können Ausfuhranmeldungen "storniert" werden, wenn die Ausfuhr nicht erfolgt oder eine neue Ausfuhranmeldung angelegt wird?
Ein Antrag auf Stornierung oder eine Ungültigerklärung kann über die entsprechende Schaltfläche in der IAA-Plus gestellt werden. Die Stornierung oder Ungültigerklärung ist nicht mehr zulässig, wenn sich der Ausfuhrvorgang in einem Endzustand befindet (Beispiel: Ausgang aus dem Zollgebiet der Union wurde bereits bestätigt). Nach Bearbeitung des Antrages durch die Ausfuhrzollstelle erhält der IAA-Plus-Nutzer eine entsprechende Mitteilung über die Ungültigerklärung oder Stornierung und der Vorgang wird mit dem Status 520 (Vorgang ungültig/storniert) im Bereich "Ausfuhrzollstelle" in den Datenbrowser "Anmeldungen Bearbeitung beendet" übernommen.
Einmal signierte und abgesendete Anmeldungen können aus der Anwendung nicht gelöscht beziehungsweise entfernt werden. Je nach Status der Ausfuhranmeldung befinden sich diese im Bereich "Ausfuhrzollstelle" dann in den Datenbrowsern "Anmeldungen in Bearbeitung" oder "Anmeldungen Bearbeitung beendet".
Eine lediglich technisch entgegengenommene Standard-Ausfuhranmeldung oder vereinfachte Ausfuhranmeldung (Status 110) wird 30 Tage in der Anwendung vorgehalten. Werden innerhalb dieser Frist die Waren nicht bei der Zollstelle vorgeführt (Gestellung) oder erfolgt keine Änderung beziehungsweise Ergänzung oder Stornierung beziehungsweise Ungültigerklärung wird die gesendete Ausfuhranmeldung automatisiert für "nicht angenommen" (Status 515) erklärt.
Können nicht entgegengenommene oder nicht angenommene Ausfuhranmeldungen geändert, gelöscht oder erneut (als Vorlage) verwendet werden?
Das Löschen bzw. die Änderung fehlerhafter Daten ist nur bei der Eingabe vor dem Signieren möglich.
Nach dem Signieren einer fehlerfrei erzeugten Ausfuhranmeldung erhalten diese automatisiert einen Status - zum Beispiel Status 110 (Anmeldung entgegengenommen). In bestimmten Fällen werden Ausfuhranmeldungen aber bereits systemseitig wegen unplausibler Daten abgelehnt und erhalten daher keinen Status. Nach Erhalt einer entsprechenden Fehlernachricht ist es möglich, die fehlerhafte Ausfuhranmeldung über die Schaltfläche "Erneut anlegen" einmalig zu duplizieren, zu berichtigen und erneut zu signieren. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 4.1.1 (Tätigkeiten des Ausführers (Normalverfahren)) des Handbuchs zur IAA-Plus.
Vorgänge die nach Bearbeitung durch die Zollstelle bereits einen Status erhalten haben, zum Beispiel Status 515 (Anmeldung nicht angenommen) können nicht mehr bearbeitet werden.
Handbuch zur IAA-PlusPDF | 7 MB | Datei ist nicht barrierefrei
Können Ausfuhranmeldungen dupliziert werden, wenn die gleiche Ware erneut an den gleichen Empfänger geliefert wird?
Es besteht derzeit keine Möglichkeit, abgeschlossene Ausfuhranmeldungen erneut zu verwenden beziehungsweise Daten aus diesen zu importieren. Für eine schnellere Erfassung von häufig verwendeten Angaben können jedoch Beteiligteninformationen und Warenpositionen vorab erfasst und gespeichert werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 3.5 (Stammdaten) des Handbuchs zur IAA-Plus.
Handbuch zur IAA-PlusPDF | 7 MB | Datei ist nicht barrierefrei
Wie lange bleiben "archivierte" Ausfuhranmeldungen in der IAA-Plus gespeichert?
Erstellte und in Bearbeitung befindliche Ausfuhranmeldungen oder erledigte Ausfuhrvorgänge werden im entsprechenden "Daten-Browser" der IAA-Plus zu Ihrer Einsichtnahme und gegebenenfalls weiteren Bearbeitung hinterlegt und zunächst dauerhaft gespeichert.
Zudem werden Ihnen im "Daten-Browser" die von der Ausfuhrzollstelle eingegangenen Antwortnachrichten und/oder zusätzliche Entscheidungen der Ausfuhrzollstelle (zum Beispiel Anordnung einer Kontrollmaßnahme) als neue Meldung angezeigt. Diese enthalten gegebenenfalls auch ein PDF-Dokument mit dem Ausfuhrbegleitdokument oder dem Ausgangsvermerk für Umsatzsteuerzwecke als Downloaddatei oder eine Anfrage über den tatsächlichen Ausgang der Warensendung aus dem Zollgebiet der Union (Nachforschungsersuchen).
Über die Menüeinträge "Anmeldungen in Bearbeitung", "Anmeldungen Bearbeitung beendet" sowie "Ausfuhrvorgänge in Bearbeitung" und "Ausfuhrvorgänge Bearbeitung beendet" gelangen Sie in den jeweiligen "Daten-Browser".
Wie können Kunden- und Warenstämme angelegt werden?
Im Bereich der Stammdaten können Sie über die Menüeinträge "Adressen anlegen", "Bewilligungen anlegen", "Waren anlegen" und "Warenort anlegen" häufig verwendete Angaben für eine schnellere Erfassung von Beteiligten-, Bewilligungs- und Wareninformationen in den Formularen vorab erfassen und speichern. Über die Menüeinträge "Adressen bearbeiten", "Bewilligungen bearbeiten", "Waren bearbeiten" und "Warenort bearbeiten" erhalten Sie eine Gesamtübersicht über die bereits angelegten Stammdaten. Wählen Sie gegebenenfalls einzelne Einträge durch Doppelklick zur weiteren Bearbeitung oder Änderung aus.