Wenn Sie Waren in die Europäische Union einführen oder aus der Europäischen Union ausführen möchten, können Sie die 11-stellige Codenummer (Einfuhr) bzw. die 8-stellige Warennummer (Ausfuhr) sowie die Bestimmungen und Abgaben für die jeweilige Ware selbst ermitteln.
Dazu stehen Ihnen im Internet zwei kostenlose Auskunftsanwendungen zur Verfügung:
- die TARIC-Abfrage der Europäischen Kommission (Integrierter Tarif der Europäischen Union) und
- der EZT-online der deutschen Zollverwaltung.
Der TARIC baut auf dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation (legt die ersten 6 Stellen der Code-/Warennummer fest) und der Kombinierten Nomenklatur der EU (7. und 8. Stelle der Code-/Warennummer) auf. Im TARIC können Sie die Waren im Bereich Einfuhr bis zu einer 10-stelligen Warennummer einreihen und damit die EU-einheitlichen Zollsätze und Handelsbeschränkungen ermitteln. Die 9. und 10. Stelle der Warennummer dienen der Verschlüsselung EU-rechtlicher Maßnahmen, wie z.B. Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente.
Der EZT-online enthält die Daten des TARIC, ergänzt durch nationale Daten, wie die Einfuhrumsatzsteuer- und Verbrauchsteuersätze, gegebenenfalls Hinweise z.B. auf erforderliche Ursprungszeugnisse und Verbote und Beschränkungen. Hier können Sie die Waren im Bereich Einfuhr bis zu einer 11-stelligen Codenummer einreihen, wobei die 11. Stelle der Verschlüsselung nationaler Zwecke dient, wie der Umsatzsteuersätze oder z.B. nationaler Verbote und Beschränkungen. Zusätzlich finden Sie im Bereich "Texte" weitere Hinweise, wie z.B. Erläuterungen zu den jeweiligen Warenpositionen.
Im Wesentlichen setzt sich der EZT zusammen aus
- der Nomenklatur,
diese beinhaltet die Codenummer, die Warenbeschreibung sowie gegebenenfalls den Verweis auf Fußnoten und - dem Maßnahmenteil,
z.B. mit Hinweisen auf Verbote und Beschränkungen sowie die Höhe der Abgabensätze.
Vorangestellt ist ein Allgemeiner Teil mit wichtigen Hinweisen (Vorbemerkungen und Besondere Bestimmungen).
Als Hilfsmittel für die Auslegung stehen umfangreiche Erläuterungen zur Verfügung.
Der Aufbau der Nomenklatur gliedert sich nach folgender Systematik (am Beispiel eines Strickpullovers aus Wolle dargestellt, Stand 2023):
Die derzeitige Nomenklatur umfasst 21 Abschnitte, 99 Kapitel sowie über 5.000 Unterpositionen.
Grundlage der 11-stelligen Codenummer des EZT ist das Harmonisierte System (HS), das durch die Weltzollorganisation verwaltet wird und die ersten 6 Stellen beinhaltet. Das HS dient der Bezeichnung und Codierung der Waren und findet derzeitig Anwendung in ca. 200 Staaten beziehungsweise Wirtschaftsunionen.
Aufbauend auf diesem 6-stelligen HS-Code wird die Codenummer durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU um die 7. und 8. Stelle erweitert. Bei der Einfuhrabfertigung können auf Basis dieser 8-stelligen Warennummer die EU-einheitlichen Zollsätze, Textilkategorien, Verbote und Beschränkungen oder Einfuhrgenehmigungstatbestände zugeordnet werden.
Der TARIC (= Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) verschlüsselt in der 9. und 10. Stelle der Codenummer unionsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. Antidumpingregelungen, Zollaussetzungen oder Zollkontingente.
Die 11. Stelle der Codenummer wird für nationale Zwecke verwendet und dient beispielsweise der Verschlüsselung der Umsatzsteuersätze oder nationaler Verbote und Beschränkungen.
In einer Einfuhranmeldung ist immer die 11-stellige, in der Ausfuhranmeldung lediglich die 8-stellige Code-/Warennummer anzugeben.
Übersicht über die förmliche Gliederung der 11-stelligen Codenummer am Beispiel "reinrassige Zuchtpferde, lebend"Codenummer
(Stand 2023) | Förmliche Gliederung |
---|
01 | Kapitel - Harmonisiertes System |
0101 | Position - Harmonisiertes System |
0101 21 | Unterposition - Harmonisiertes System |
0101 2100 | Unterposition - Kombinierte Nomenklatur |
0101 2100 00 | Unterposition - TARIC |
0101 2100 00 0 | Codenummer - Elektronischer Zolltarif |
Sie können die TARIC-Abfrage über die linke Navigation unter "TARIC-Auskunftsanwendung" erreichen. Die TARIC-Abfrage ist in die 3 Suchregister "Maßnahmen", "Geographische Informationen" und "Verordnungen" unterteilt.
Im Register "Maßnahmen" können Sie nach Eingabe eines Warencodes (mindestens 2, maximal 10 Stellen) und Ursprungs- oder Bestimmungsland sowie ggf. zusätzlicher Kriterien über die Schaltfläche "Suche nach Maßnahmen" entsprechende Zollsätze und ggf. Beschränkungen aufrufen. Wenn Sie kein Ursprungs- oder Bestimmungsland angeben, werden alle weltweit geltenden Beschränkungen und Zölle als Suchergebnis ausgegeben.
Im Register "Geographische Informationen" können Sie nach geographischen Informationen wie den ISO-Code, Namen des Landes/Gebiets, Code der Ländergruppe oder die Nr. der Ländergruppe suchen.
Im Register "Verordnungen" können Sie nach EU-Verordnungen suchen, wobei Sie Ihre Suche nach dem Amtsblatt der EU, dem Veröffentlichungsdatum und Datum der Verordnung einschränken können.
Ausführlichere Hilfestellungen und Informationen erhalten Sie über die dortigen Menüpunkte "Hilfe" (TARIC Help, derzeit nur in englischer Sprache), "Information" (allgemeine Informationen zum TARIC) sowie "Häufige Fragen".
Für die Bedienung der EZT-online Auskunftsanwendung steht das "Benutzerhandbuch EZT-online" zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Bei schwierigen Einreihungen von Waren, die Gegenstand eines Zollverfahrens sein sollen, besteht die Möglichkeit, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) einzuholen.