Internationale Sicherheit
Zölle und andere Abgaben müssen während des Warenverkehrs durch eine international gültige Sicherheit gedeckt sein.
Für die Aussetzung aller Zölle und sonstigen Abgaben während des gesamten TIR-Versands (TIR = Transports Internationaux Routiers) garantiert der bürgende Verband jedes Landes die Zahlung des gesicherten Betrags der Zollschuld und sonstiger Abgaben, die fällig werden, wenn es in dem betreffenden Land im Verlauf des Beförderungsvorgangs mit Carnet TIR zu einer Unregelmäßigkeit kommen sollte.
Die nationalen Verbände, die Carnets TIR ausgeben, leisten gegenüber Deutschland Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, falls infolge von Unregelmäßigkeiten und Zuwiderhandlungen im TIR-Verfahren Zölle und andere Abgaben entrichtet werden müssen.
Für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen infolge von Unregelmäßigkeiten und Zuwiderhandlungen im TIR-Verfahren hat in Deutschland der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. in Frankfurt am Main Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geleistet.
Für jedes einzelne Carnet TIR ist die Bürgschaftssumme auf 100.000 Euro beschränkt.