Steuern
Allgemeines
Aufgrund ihrer Beförderung im EU-Binnenmarkt werden Post- und Kuriersendungen aus Ländern der Europäischen Union regelmäßig nicht von der deutschen Zollverwaltung behandelt. Diese Sendungen werden Ihnen daher grundsätzlich ohne Erhebung von Einfuhrabgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern) direkt zugestellt.
Der Begriff der Post- oder Kuriersendung (z.B. Brief, Päckchen, Paket) richtet sich dabei nach den Vorschriften der jeweiligen Beförderer. Ebenso bewertet auch die Zollverwaltung diese Sendungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EU beförderte Post- und Kuriersendungen kontrolliert werden. Dazu dürfen die Zollbehörden Sendungen öffnen lassen und prüfen, ob sie Waren enthalten, die einer Verbrauchsteuer unterliegen oder deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote und Beschränkungen verstoßen. Das Brief- und Postgeheimnis ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.
Sendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren
In Deutschland werden auf eine Vielzahl von Waren des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel alkoholische Getränke, Kaffee, Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren, Verbrauchsteuern erhoben. Deshalb kann es sein, dass Sie für Sendungen mit derartigen Waren Steuern zu zahlen haben.
Sendungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland
Sendungen von privat an privat
Wenn Sie als Privatperson Alkohol (Spirituosen, aber auch Bier, Schaumwein, Wein etc.), Tabakwaren, Substitute für Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren von einer Privatperson im EU-Ausland per Post- oder Kuriersendung zugesandt bekommen, gelten die Waren als "gewerblich" bezogen, da Sie die Waren nicht selbst transportiert haben.
Ein Freund aus Polen schickt Ihnen zum Geburtstag eine Flasche Wodka.
Mit diesem als "gewerblich" geltenden Bezug entsteht immer die jeweilige Verbrauchsteuer, ausgenommen jedoch für Wein, da für Wein in Deutschland keine Verbrauchsteuer erhoben wird. In der Regel übernimmt der Beförderer die zollrechtliche Abwicklung und die Zahlung der Verbrauchsteuern und stellt Ihnen die Abgaben in Rechnung. Erhalten Sie die Waren jedoch, ohne dass eine entsprechende Versteuerung stattgefunden hat, werden Sie mit Empfang der Waren Steuerschuldner und müssen unverzüglich eine Steueranmeldung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben.
Nur bei Beförderung durch die Deutsche Post AG ist es auch möglich, dass die Sendung aussortiert und zu Ihrem zuständigen Zollamt transportiert wird. Sie erhalten dann eine Aufforderung, die Waren dort in Empfang zu nehmen und die Abgaben zu bezahlen.
Falls Sie wissen, dass Ihnen verbrauchsteuerpflichtige Waren von einer Privatperson im EU-Ausland zugesandt werden, müssen Sie den Bezug der Waren außerdem vorab Ihrem zuständigen Hauptzollamt anzeigen und für die Steuer Sicherheit leisten. Für den Bezug von Wein bestehen diese Verpflichtungen nicht.
Bitte beachten Sie, dass für Tabakwaren, Substitute für Tabakwaren und den Versand aus EU-Gebieten mit Sonderregelungen, wie z.B. den Kanarischen Inseln, Besonderheiten gelten (siehe Überschriften "Besonderheit Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren" oder "Besonderheit bei Versand aus EU-Gebieten mit Sonderregelungen").
Sendungen eines Versandhändlers an privat
Bestellen Sie (telefonisch, per Fax, per Internet etc.) verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkoholerzeugnisse (Alkohol, Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse - z.B. Sherry - und alkoholhaltige Süßgetränke - sogenannte Alkopops), Tabakwaren, Substitute für Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren sowie Energieerzeugnisse bei einem gewerblichen Versandhändler im EU-Ausland, so unterliegen die Waren der deutschen Verbrauchsteuer. Daher können die betreffenden Waren erst nach Zahlung der Verbrauchsteuern und ggf. anderer Steuern rechtmäßig an Sie als Käufer ausgeliefert werden.
Sie bestellen eine Flasche Wodka bei einem Versandhändler in Polen.
Im Falle dieses Versandhandels ist die Zahlung der Verbrauchsteuer in Deutschland Sache des Verkäufers. Der Verkäufer hat hierzu eine in Deutschland ansässige Person als Beauftragten zu benennen, der die steuerlichen Pflichten für den Verkäufer in Deutschland wahrnimmt. Ist aus dem Angebot nicht ersichtlich oder aufgrund der Preisgestaltung fraglich, ob der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Zahlung der deutschen Verbrauchsteuern nachkommt, sollten Sie den Verkäufer vor einer Bestellung kontaktieren und sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Ware ordnungsgemäß versteuert geliefert wird. Im Zweifelsfall sollten Sie von einer Bestellung der Waren bei diesem Händler absehen. Insbesondere bei Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren ist der Verkauf aber auch dadurch eingeschränkt, dass anhand von Steuerzeichen belegt werden muss, dass die Verbrauchsteuer auch tatsächlich in Deutschland gezahlt wurde.
Da auf Wein in Deutschland keine Verbrauchsteuer erhoben wird, haben ausländische Versandhändler für den Versandhandel mit Wein des freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten keine verbrauchsteuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass für Tabakwaren, Substitute für Tabakwaren und den Versand aus EU-Gebieten mit Sonderregelungen, wie z.B. den Kanarischen Inseln, Besonderheiten gelten (siehe Überschriften "Besonderheit Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren" oder "Besonderheit bei Versand aus EU-Gebieten mit Sonderregelungen").
Hinweise zum Online-Einkauf von Waren
Besonderheit Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren
Werden Tabakwaren oder Substitute für Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten ohne gültige deutsche Steuerzeichen versendet, so liegt ein Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz vor.
Da Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen in Deutschland nicht verkehrsfähig sind, werden sie von der Zollverwaltung bereits bei der Lieferung sichergestellt und vernichtet!
Dies gilt sowohl für Sendungen von privat an privat als auch von einem Versandhändler an privat.
Besonderheit bei Versand aus EU-Gebieten mit Sonderregelungen
Für Sendungen aus Gebieten mit Sonderregelungen, wie z.B. den Kanarischen Inseln, gelten die verbrauchsteuerrechtlichen Vorschriften wie für Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat entsprechend. Dies gilt sowohl für Sendungen von privat an privat als auch von einem Versandhändler an privat.
Verbrauchsteuergebiet der EU
Gebiete mit Sonderregelungen
Informationen zu Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat
Sendungen aus Deutschland in einen anderen EU-Mitgliedstaat
Post- oder Kuriersendungen können Sie als Privatperson ohne Zollformalitäten in einen anderen EU-Mitgliedstaat versenden.
Auch nach der Umsetzung vieler nationaler Vorschriften in EU-einheitliche Regelungen gelten in den EU-Mitgliedstaaten jedoch weiterhin nationale Bestimmungen bezüglich der Verbrauchsteuern.
Es ist daher empfehlenswert, sich über die Einfuhrbestimmungen des Empfängerlands zu informieren. Die ausländischen Zollbehörden bieten in der Regel ihre Auskünfte auch über das Internet - meist in der Landessprache - an.
Bitte beachten Sie, dass für den Versand in EU-Gebiete mit Sonderregelungen, wie z.B. den Kanarischen Inseln, Besonderheiten gelten (siehe Überschriften "Besonderheit Tabakwaren und Substitute für Tabakwaren" oder "Besonderheit bei Versand aus EU-Gebieten mit Sonderregelungen").
Websites anderer Zollverwaltungen
Verbrauchsteuergebiet der EU
Kontakt und Hilfe
Bei Fragen hilft Ihnen gern die Zentrale Auskunft des Zolls, welche telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Auskunft gibt.
Auskunftsstellen der Zollverwaltung