Durchfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren durch das deutsche Steuergebiet
Auch bei der Durchfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren durch Deutschland sind Beförderungsvorschriften zu beachten.
Durchfuhr unter Steueraussetzung im Verfahren EMCS
Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung aus anderen EU-Mitgliedstaaten durch das deutsche Steuergebiet befördert, so hat der Beförderer anstelle eines Ausdrucks des e-VD (elektronischen Verwaltungsdokuments) oder eines Handelspapiers nur noch den Administrativen Referenzcode (ARC) mitzuführen und auf Verlangen mitzuteilen. Ein Ausdruck des e-VD oder der Handelspapiere kann, falls erforderlich, vom Hauptzollamt verlangt werden.
Detaillierte Informationen zum Verfahren EMCS erhalten Sie in den Fachthemen:
Informationen zum Verfahren EMCS
Durchfuhr von Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs anderer EU-Mitgliedstaaten
Während der Beförderungen von Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs zu gewerblichen Zwecken durch das Steuergebiet (Durchfuhr), die einer harmonisierten Verbrauchsteuer unterliegen, ist der eindeutige Referenzcode vom Beförderer mitzuführen und auf Anfrage mitzuteilen.
Bei Beförderungen aus dem Steuergebiet an einen Empfänger im Steuergebiet über einen anderen Mitgliedstaat (Transit) ist ein Ausdruck des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument (v-e-VD) mitzuführen.
Wer Kaffee/kaffeehaltige Waren oder Substitute für Tabakwaren aus dem zollrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats zu gewerblichen Zwecken durch das deutsche Steuergebiet durchführen will, hat dies unter Angabe der für die Lieferung maßgeblichen Merkmale dem Hauptzollamt Stuttgart vor der Durchfuhr anzuzeigen.
Detaillierte Informationen zur Durchfuhr von Genussmitteln erhalten Sie in den Fachthemen:
Informationen zur Durchfuhr von Genussmitteln
Kontakt und Hilfe
Bei Fragen helfen Ihnen gern Ihr nächstgelegenes Hauptzollamt oder die Zentrale Auskunft des Zolls, welche telefonisch, schriftlich oder per E-Mail Auskunft gibt, weiter.
Auskunftsstellen der Zollverwaltung