Zollsatz
Der Zollsatz, der für eine bestimmte Ware zu erheben ist, ergibt sich aus dem Zolltarif der Gemeinschaft, der in den EZT-online eingearbeitet wurde. Jede einzelne Tarifnummer enthält Zollsätze. Die Zollsätze sind Maßstab für den entstehenden Zollbetrag und nach verschiedenen Kriterien zu differenzieren.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Bemessungsgrundlagen unterscheidet man vor allem zwischen:
Wertzöllen
Abgaben, die sich nach einem festgelegten Prozentsatz des Zollwerts einer Ware bemessen
Spezifischen Zöllen
Die Bemessungsgrundlage für den zu erhebenden Zoll besteht in spezifischen Größen, wie dem Gewicht, der Fläche, dem Volumen, dem Alkoholgehalt usw.
Mischzöllen
Kombinationen des Wertzolls und des Spezifischen Zolls
1. Beispiel: Tabakabfälle der Codenummer 2401 3000 000
Drittlandszollsatz: 11,2 Prozent mindestens 22 Euro für 100 Kilogramm
höchstens 56 Euro für 100 Kilogramm
11,2 Prozent > Wertzoll als Regelsatz
mindestens 22 Euro für 100 Kilogramm > Gewichtzoll als Mindestzoll
höchstens 56 Euro für 100 Kilogramm > Gewichtszoll als Höchstzoll
2. Beispiel: andere Lebensmittelzubereitung auf der Grundlage von Reis der Codenummer 1904 9010 000
Drittlandszoll: 8,3 Prozent + 46 Euro für 100 Kilogramm
8,3 Prozent > Wertzoll
+ 46 Euro für 100 Kilogramm > Gewichtszoll
(Zollsätze Stand 2010)
Für jede Ware gibt es im Zolltarif einen sogenannten Drittlandszollsatz (auch als Regelzollsatz bezeichnet). Dieser Drittlandszollsatz umfasst neben den Zöllen auch landwirtschaftliche Zusatzzölle und ist für alle Ursprungsländer gleich hoch. Besondere Zollsätze sind anzuwenden, sofern sie deren Anwendungsvoraussetzungen erfüllen, z.B. Präferenzzollsätze, Zollaussetzungen und Kontingentszollsätze.
Zur Ermittlung der Zollsätze stehen derzeit der EZT-online und der TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) als Auskunftssysteme kostenlos über das Internet zur Verfügung.
EZT-online
TARIC-Auskunftsanwendung
Auf Antrag besteht in vielen Fällen die Möglichkeit der Zollermäßigung bzw. -befreiung.