Der Zoll

Verkehrsteuererhebung

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Verkehrsteuererhebung

Luftverkehrsteuer

Die Luftverkehrsteuer wird von Luftverkehrsunternehmen, die gewerbsmäßig Personen befördern, entrichtet. Post- und Frachtverkehre werden nicht besteuert. Die Luftverkehrsteuer setzt das Vorliegen eines Rechtsvorganges voraus und entsteht mit dem Abflug des Passagiers von einem deutschen Flughafen.

Kraftfahrzeugsteuer

Seit dem 1. Juli 2014 ist der Zoll für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Die Steuerpflicht beginnt mit der verkehrsrechtlichen Zulassung eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers bei der Zulassungsbehörde. Von dort werden die zur Besteuerung notwendigen Daten an den Zoll übermittelt.

Einnahmen

Erhobene Verkehrsteuern (in Milliarden Euro)

Steuerart2017201820192020202120222023
Kraftfahrzeugsteuer8,99,09,49,59,59,59,5
Luftverkehrsteuer1,11,21,20,30,61,11,5

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