Zoll

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Verkehrsteuererhebung

Luftverkehrsteuer

Die Luftverkehrsteuer wird von Luftverkehrsunternehmen, die gewerbsmäßig Personen befördern, entrichtet. Post- und Frachtverkehre werden nicht besteuert. Die Luftverkehrsteuer setzt das Vorliegen eines Rechtsvorganges voraus und entsteht mit dem Abflug des Passagiers von einem deutschen Flughafen.

Kraftfahrzeugsteuer

Im Jahr 2023 wurden 9,5 Milliarden Euro an Kraftfahrzeugsteuer eingenommen.

Einnahmen

Erhobene Verkehrsteuern
- in Milliarden Euro -
1 Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Zollverwaltung seit dem 01.07.2014

Steuerart

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Kraftfahrzeugsteuer 18,99,09,49,59,59,59,5
Luftverkehrsteuer1,11,21,20,30,61,11,5

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