Im Bereich der Internationalen Amts- und Rechtshilfe wird der Informationsaustausch des Zolls mit anderen Staaten und Institutionen bearbeitet.
Zuständig ist das Zollkriminalamt (Direktion VIII der Generalzolldirektion).
Hier werden ein- und ausgehende Anfragen mit Zollbezug aus dem Ausland beziehungsweise aus Deutschland an andere Staaten (Ersuchen) geprüft und bewilligt oder abgelehnt.
Ein- und ausgehende Informationen mit Zollbezug, die für andere Staaten beziehungsweise Deutschland relevant sind, werden an die betroffenen Stellen weitergeleitet (Spontanmitteilungen).
Ersuchen und Spontanmitteilungen werden sowohl im administrativen Bereich (Amtshilfe) als auch im strafrechtlichen Bereich bearbeitet.