Exportkontrolle
Im Kontext der zunehmenden Globalisierung wächst die Bedeutung einer funktionierenden und effizienten Exportkontrolle stetig und bildet die Grundlage für die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit.
Die Bekämpfung der Proliferation ist ein Eckpfeiler der deutschen Exportkontrolle. Die internationale und europäische Zusammenarbeit der Staaten spielt dabei eine herausgehobene Rolle. Mit der Teilnahme in zahlreichen Konventionen und Kontrollregimen und der damit verbundenen aktiven Mitarbeit bei der Harmonisierung von Exportkontrollvorschriften sichert sich die Bundesrepublik Deutschland ihre Stellung im Kampf gegen die Weiterverbreitung von Gütern aus den folgenden Bereichen:
- Nukleartechnik
- Biologische und chemische Waffen
- Ballistische Raketensysteme
- Konventionelle Waffen
- Dual-Use-Technologien
- Transport kritischer Güter
Im Rahmen der engen Zusammenarbeit mit anderen Staaten ist die Harmonisierung von Vorschriften und die Weiterentwicklung von Verfahren ein stetiges Ziel, um gemeinsam welt- und EU-weit effektive Ausfuhrkontrollen durchführen zu können.
Durch die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an Outreach-Aktivitäten, welche federführend durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) organisiert werden, können Know-how und Erfahrungen im Bereich der Exportkontrolle an andere Staaten weitergegeben werden. Die EU-Mitgliedstaaten und ihre Vertreter leisten im Rahmen dieser Aktivitäten aktive Hilfe und Unterstützung beim Aufbau von Exportkontrollsystemen und deren Umsetzung.