Internationale Gremienarbeit
Intensive Beziehungen zu anderen Zollverwaltungen und zahlreichen internationalen Organisationen sind für die tägliche Arbeit der deutschen Zollverwaltung unabdingbar. Ob bei Sitzungen der Weltzollorganisation, der Europäischen Kommission oder des Asia-Europe-Meetings: Zu jeder Zeit und an jedem Ort muss der Zoll klar abgestimmte Positionen mit einer Stimme vertreten können.
Zollzusammenarbeit auf europäischer Ebene
Europäische Kommission
Im Rahmen der Zollunion arbeitet die deutsche Zollverwaltung gemeinsam mit den Zollverwaltungen der Europäischen Union eng und vertrauensvoll mit der Europäischen Kommission (EU-KOM) als Vertreterin der Europäischen Union (EU) zusammen. Ziel ist die EU-weite Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und seine Anpassung an wirtschaftliche und technologische Entwicklungen. An nachstehenden hochrangigen Sitzungen auf europäischer Ebene nehmen die Leitungen der Abteilung III des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der Generalzolldirektion (GZD) teil:
- High-Level-Treffen der Generalzolldirektoren
- Clubtreffen der Generalzolldirektoren der EU-Mitgliedstaaten und der Türkei
- Zollpolitikausschuss
Die Teilnahme an anderen Sitzungen der Kommission wird durch von BMF nach Brüssel entsandten Zollattachéen oder Zollattachés beziehungsweise Vertreterinnen oder Vertretern der GZD und des BMF wahrgenommen, wie zum Beispiel die Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Zollunion oder der Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung.
Weitere Informationen finden Sie auf Website der Europäischen Union.
www.europa.eu
Die Europäische Union ist auch zuständig für die Zusammenarbeit in den Politikbereichen mit gemischten Zuständigkeiten von Gemeinschaft und EU-Mitgliedstaaten, zum Beispiel bei den Themen "Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik" sowie in den Bereichen Justiz und Inneres, die weitgehend in die Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten fallen. Der deutsche Zoll arbeitet dabei in enger Kooperation mit Polizei-, Justiz- und anderen Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten zusammen, wie zum Beispiel mit Europol und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung in den Bereichen der Strafverfolgung und Betrugsbekämpfung.
Europol
Europol unterstützt die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Bekämpfung der internationalen schweren Kriminalität und des Terrorismus.
Europol steht im Zentrum der europäischen Sicherheitsarchitektur und ist ein Servicecenter für die Kooperation der Strafverfolgungsbehörden der EU, eine Drehscheibe für kriminalpolizeiliche Informationen sowie ein Kompetenzzentrum im Bereich der Strafverfolgung.
Im Mittelpunkt der Tätigkeit Europols steht die kriminalpolizeiliche Analyse.
Hierzu hat Europol eine Vielzahl von Projekten eingerichtet, in denen die wichtigsten Kriminalitätsfelder abgebildet werden. Für den Zoll ergeben sich hier insbesondere Möglichkeiten der Zusammenarbeit in den Bereichen Rauschgift, Verbrauchsteuerhinterziehung, Geldwäsche, Vermögensabschöpfung, Internet- und Umweltkriminalität sowie Markenfälschungen.
Daneben ist bei Europol auch die EMPACT (European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) support unit angesiedelt, die den EU Policy Cycle koordiniert.
Insbesondere in den EMPACT-Prioritäten Verbrauchsteuerhinterziehung, Rauschgift und gefälschte Güter ist der Zollfahndungsdienst beteiligt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Europol.
www.europol.europa.eu
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, kurz OLAF, mit Sitz in Brüssel, ist der Europäischen Kommission für die Bereiche Steuern, Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung zugeordnet. Die Aufgaben des OLAF sind vielfältig.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission in der Rubrik "OLAF".
www.ec.europa.eu/anti-fraud
Die Zusammenarbeit des deutschen Zolls mit OLAF erstreckt sich insbesondere auf die
- Aufdeckung und Verfolgung von Betrug im Zollbereich,
- Aufdeckung der missbräuchlichen Verwendung von EU-Subventionen,
- Aufdeckung von Steuerhinterziehung (soweit sie sich auf den EU-Haushalt auswirkt),
- Aufdeckung sonstiger Gesetzesverstöße, die die EU finanziell schädigen und
- Entwicklung einer soliden EU-Betrugsbekämpfungspolitik.
Zollzusammenarbeit mit internationalen Gremien außerhalb der EU
Ebenso vielfältig wie die Aufgabenbereiche des Zolls ist auch die Zusammenarbeit in und mit internationalen Vereinigungen und Organisationen. Die deutsche Zollverwaltung beteiligt sich aktiv in vielen internationalen Organisationen:
Asien-Europa-Meeting (ASEM)
Das Treffen der Generalzolldirektoren der ASEM-Staaten ist ein interregionales Gesprächsforum, das dem Informationsaustausch der Generalzolldirektoren der ASEM-Staaten, der Europäischen Union und des ASEAN-Sekretariats im Zollbereich dient. Die Themen liegen schwerpunktmäßig in den Bereichen Handelserleichterungen, Sicherheit der Lieferkette oder Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ASEM.
www.aseminfoboard.org
G7
G7 ist die Abkürzung für "Gruppe der Sieben". Sie ist ein informeller Zusammenschluss der zu ihrem Gründungszeitpunkt bedeutendsten Industrienationen der westlichen Welt in Form regelmäßiger Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs.
Die Roma-Lyon-Gruppe, eine hochrangige Expertengruppe im Rahmen der G7 hat den Auftrag, bestehende internationale Übereinkünfte und Mechanismen zur Bekämpfung unter anderem der organisierten Kriminalität zu sichten, zu bewerten und bei etwaigen Lücken Abhilfe vorzuschlagen, zum Beispiel zu Fragen des Drogenschmuggels oder der Terrorismusbekämpfung im Rahmen der Sicherheit der Lieferkette, für die in Deutschland Zoll und Polizei gemeinsam Verantwortung tragen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.
https://www.g7germany.de
OECD
Der deutsche Zoll nimmt an verschiedenen Arbeitsgruppen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) teil.
Beispiele dafür sind die Task Force on Countering Illicit Trade, die OECD-Task-Force für die Bekämpfung des illegalen Handels (TF-CIT), die mit Regierungen zusammenarbeitet, um das gesamte Spektrum komplexer Risiken und Bedrohungen für die Weltwirtschaft besser zu verstehen, und die Financila Action Task Force (FATF), das wichtigste Gremium der internationalen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Geldwäsche.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der OECD.
www.oecd.org
Ostsee-Task-Force
Die Ostsee-Task-Force (Baltic Sea Task Force) ist ein Koordinationsforum der Zollverwaltungen der Ostseeanrainerstaaten. Sie befasst sich mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, im Wesentlichen aber mit der Beschleunigung der Grenzabfertigung von Waren sowie der Zusammenarbeit zwischen Zoll und Wirtschaft. Die deutsche Zollverwaltung nimmt an den Treffen der Ostsee-Task-Force regelmäßig teil.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Council of the Baltic Sea States (Ostseerat).
www.cbss.org
Vereinte Nationen
Die deutsche Zollverwaltung unterstützt die Projektarbeit des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Kriminalitätsbekämpfung (UNODC) in Wien, welches eine wichtige praktische Rolle bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität spielt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der UNODC.
www.unodc.org
Internationale Luftfahrtorganisation der Vereinten Nationen
Die Internationale Luftfahrtorganisation (ICAO) ist als internationale Zivilluftfahrtorganisation eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Montreal (Kanada). Wesentliche Aufgabe der ICAO ist es, einheitliche Regelungen für die Sicherheit, Regelmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des internationalen Luftverkehrs zu erarbeiten und diese der ständigen Weiterentwicklung anzupassen. Der deutsche Zoll steht im Rahmen der Teilnahme an Sitzungen der Weltzollorganisation im fortlaufenden Dialog mit der ICAO.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der ICAO.
www.icao.int
Internationale Maritime Organisation der Vereinten Nationen
Die International Maritime Organisation (IMO) - die Internationale Seeschifffahrtsorganisation - ist die Sonderorganisation der Vereinten Nationen, die für die Sicherheit der Schifffahrt und die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe zuständig ist.
Bedeutung für den Zoll hat das Übereinkommen zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs (International Convention on the Facilitation of International Marine Traffic) von 1965, das die Vereinfachung des Land-See- beziehungsweise See-Land-Verkehrs zum Inhalt hat. Dieses Übereinkommen bezweckt, Förmlichkeiten, Dokumentenerfordernisse und Verfahren beim Einlaufen, Aufenthalt und Auslaufen von Schiffen auf Auslandsfahrt zu vereinfachen und auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IMO.
www.imo.org
Welthandelsorganisation
Die Welthandelsorganisation (WTO) wurde am 1. Januar 1995 als Nachfolgeorganisation des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) gegründet. Sie ist die weltweit bedeutendste zwischenstaatliche Organisation für die Zusammenarbeit in der Handelspolitik.
Die WTO-Mitglieder haben ihre Verhandlungen über die Markteinführung des Handelserleichterungsabkommens (TFA) auf der Ministerkonferenz von Bali abgeschlossen. Das TFA, welches am 22. Februar 2017 nach seiner Ratifizierung durch zwei Drittel der WTO-Mitglieder in Kraft getreten ist, enthält Bestimmungen für die Beschleunigung der Freizügigkeit, Freisetzung und Abfertigung von Waren, einschließlich der Waren im Transit. Das TFA legt auch Maßnahmen für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und anderen zuständigen Behörden zur Etablierung von Handelserleichterungen und der Zollvorschriften fest und enthält ferner Bestimmungen für technische Unterstützung und Kapazitätsaufbau in diesem Bereich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der WTO.
www.wto.org
Weltzollorganisation
Die Weltzollorganisation (WZO) wurde 1952 unter dem Namen "Brüsseler Zollrat" gegründet. Ihre Hauptaufgabe ist die weltweite Harmonisierung und Vereinfachung der Zollformalitäten im Interesse des zunehmenden internationalen Handels.
An den nachstehenden hochrangigen Sitzungen der WZO nehmen sowohl die Leitung der Generalzolldirektion als auch anlassbezogen die Leitung der Abteilung III des Bundesministeriums der Finanzen teil:
- Rat
- Policy Commission
- Regionalkonferenz Europa
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der WZO.
www.wcoomd.org