Außenwirtschaftsüberwachung
Auch wenn der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und Dienstleistungen sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr grundsätzlich frei sind, entscheiden nationale und internationale Regelungen der Außenwirtschaftsüberwachung, ob eine Ware ein-, aus- oder durchgeführt werden darf.
Auch in Zeiten der weitgehenden Liberalisierung des Außenwirtschaftsverkehrs sind, zum Beispiel aus handelspolitischen Gründen oder zur Wahrung von Sicherheitsinteressen, Einschränkungen im Warenverkehr erforderlich. Manche Waren dürfen nicht ein- oder ausgeführt werden, andere nur mit besonderer Genehmigung oder nur im Rahmen bestimmter Mengenbegrenzungen. Bei der Ausfuhr gibt es Verbote oder Genehmigungspflichten, die beispielsweise verhindern sollen, dass Kriegswaffen in Krisengebiete geliefert werden.
Der Zoll überwacht die Einhaltung der Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs. Im Wesentlichen bezieht sich die Überwachung auf den Warenverkehr, zum Beispiel zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme. Aber auch in den Bereichen Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr ist der Zoll zuständig für die Verfolgung und Ahndung von außenwirtschaftsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten.
Im Rahmen der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs können die Hauptzollämter und die Deutsche Bundesbank bei Unternehmen Außenwirtschaftsprüfungen durchführen. Die Durchführung dieser Prüfungen obliegt innerhalb der Zollverwaltung dem Prüfungsdienst.