Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über auffällige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. Sie ist seit dem 1. Mai 2021 als funktionale Behörde und als neue Direktion X in die Generalzolldirektion integriert.
Die von ihr analysierten Sachverhalte werden an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Landeskriminalämter), Steuer- und Verwaltungsbehörden mittels Analysebericht weitergegeben, sofern die FIU zuvor festgestellt hat, dass der betroffene Vermögensgegenstand mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder einer sonstigen Straftat im Zusammenhang steht. Ihre strategische Analyse zielt darauf ab, insbesondere neue Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse werden den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes, den Zusammenarbeitsbehörden sowie anderen FIUs zur Verfügung gestellt.
Die FIU ist eine administrativ ausgerichtete funktionale Behörde und seit dem 26. Juni 2017 bei der Generalzolldirektion angesiedelt. Sie ist als neue Direktion X der Generalzolldirektion in den Kernbereichen ihrer Tätigkeit fachlich unabhängig.
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