Für die Herstellung gefälschter Waren werden illegal fremde Forschungs- und Produktionsergebnisse genutzt, ohne die dafür anfallenden Kosten und unternehmerischen Risiken zu tragen. Das ist für den auf Innovationen besonders angewiesenen Wirtschaftsstandort Deutschland und den Arbeitsmarkt in Deutschland eine reelle Bedrohung.
Der DIHK schätzt, dass in Deutschland bereits Zehntausende Arbeitsplätze verloren gegangen sind, die OECD spricht von einem weltweiten Markt mit gefälschten Produkten im Wert von mehreren Milliarden US-Dollar jährlich. Schließlich sichern deutsche Unternehmen ihre Wettbewerbsvorteile auf den globalen Märkten über Produktinnovationen und Spitzentechnologie.
Die Einfuhrkontrollen des Zolls sind ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen diese Form der internationalen Wirtschaftskriminalität.
Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz des Zolls ist die bundesweite Kontaktstelle für alle Rechtsinhabenden (Marken, Patente, Geschmacksmuster etc.). Hier kann ein sogenannter Grenzbeschlagnahmeantrag für Deutschland und für die gesamte EU gestellt werden, hier laufen alle Informationen der Unternehmen und des Zolls zusammen, deren Auswertung wiederum den Zollstellen zur Verfügung gestellt wird.
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