Zoll

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Schwarzarbeitsbekämpfung

Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß beschäftigt, kann mit Schwarzarbeitern konkurrieren.

Mit seinem Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung trägt der Zoll zur gerechten und korrekten Abführung der Abgaben, wie zum Beispiel den Sozialversicherungsbeiträgen, bei. Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern und gefährden Arbeitsplätze.

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung hat viele Facetten: Es gibt den Arbeitgeber, der seine Arbeiter nicht zur Sozialversicherung anmeldet, die Arbeitnehmerin, die ohne Steuerkarte arbeitet, den Ausländer, der ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeitet, den Arbeitsverleiher, der ohne Erlaubnis Arbeitskräfte illegal verleiht, die Arbeitslose, die Bezüge bezieht und nebenbei arbeitet und vieles andere mehr. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: Ihr Tun vernichtet dauerhaft legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit, bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Das verursacht Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten legal arbeitender Unternehmen und Arbeitnehmer, erhöht die Abgabenlast für die Solidargemeinschaft und trägt zur Ausbeutung illegal Beschäftigter bei. Dagegen ist der Zoll tagtäglich im Einsatz.

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