Zollkontrollen schützen die Verbraucher.
Denn falls sich der Verdacht ergibt, dass Waren gefährlich sind, beteiligt der Zoll die jeweils zuständige Fachbehörde. Das ist zum Beispiel bei verseuchten beziehungsweise verunreinigten Lebensmitteln, unsicherem Spielzeug oder nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern der Fall.
Wenn die Fachbehörde feststellt, dass die Waren tatsächlich eine Gefahr darstellen, dürfen sie nicht in Verkehr gebracht werden. Der Zoll trägt daher dazu bei, dass gefährliche Produkte gar nicht erst auf den Markt gelangen.