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Dienstleister für Bundesbehörden

Voraussetzung für die Übernahme von Beschaffungsaufträgen für Bundesbehörden, die nicht der Bundesfinanzverwaltung angehören, ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung einschließlich einer Vereinbarung über die Verrechnung der von uns erbrachten Leistungen.

Hierin legen wir mit Ihnen gemeinsam detailliert fest, welche Leistungen Sie von uns erwarten können. Ebenso formulieren wir an dieser Stelle unsere Vorstellungen im Hinblick auf den von uns in diesem Zusammenhang verrechneten Preis.

Unser Dienstleistungsangebot umfasst grundsätzlich alle Arten der Beschaffung, soweit diese über unser Angebot im Kaufhaus des Bundes hinausgehen. Einzelheiten über den Umfang der Leistungserbringung werden wir mit Ihnen im Zuge der Verwaltungsvereinbarung festlegen.

Interessiert?

Leider sind unsere Möglichkeiten derzeit erschöpft und wir können keine neuen Kooperationen eingehen.

Unverändert bleibt jedoch unser Angebot für Standardgüter im Kaufhaus des Bundes bestehen und für Sie im Rahmen der Nutzungsbedingungen nutzbar.

Gerne prüfen wir auch, ob für einen von Ihnen neu vorgeschlagenen Artikel ein ressortübergreifender Bedarf besteht und das Standardgutangebot im Kaufhaus des Bundes künftig um diesen Artikel erweitert werden kann.

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