Zoll

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Direktionen I bis XI

Die Direktionen I und II bündeln die Querschnittsaufgaben der Generalzolldirektion und schaffen die organisatorischen, personellen und haushalterischen Voraussetzungen für die fachliche Aufgabenwahrnehmung.

Hauptaufgabe der Direktionen III bis XI ist die Unterstützung der Ortsebene, insbesondere durch die Regelung fachlicher Fragestellungen im Grundsatz und im Einzelfall. Außerdem üben sie die Rechts- und Fachaufsicht über die örtlichen Behörden aus und unterstützen das Bundesministerium der Finanzen, indem sie fachliche Zuarbeiten, etwa bei der Erarbeitung bundesweit geltender Dienstvorschriften oder Bewertung der aktuellen Rechtsprechung, leisten.

Direktion I - Organisation und Personal

Die Direktion I übernimmt die grundlegende Steuerung der Personal-, Organisations- und Immobilienangelegenheiten sowie des Umweltmanagements. Gleichzeitig unterstützt sie die Ortsebene und führt diesbezüglich die Rechts- und Fachaufsicht.

Zum Aufgabenspektrum gehören unter anderem Fragen zum Gleichstellungsrecht und Angelegenheiten der schwerbehinderten Menschen, aber auch Fragen rund um die Personaleinstellung und -entwicklung. Weiter werden Themen in Bezug auf Arbeitsplatzgestaltung und -management bearbeitet. Compliance-Aufgaben, wie beispielsweise das Justiziariat und die Prävention sowie der Daten- und Geheimschutz, komplettieren den Zuständigkeitsbereich.

Direktion II - Haushalt, Zentrale Auskunft, Service-Center, Zahlungsverkehr und Rechnungswesen des Bundes sowie Arbeits-, Gesundheits- und Strahlenschutz

Die Direktion II steuert die grundlegenden Haushaltsangelegenheiten der Zollverwaltung. Die Abteilung Zahlungsverkehr und Rechnungswesen des Bundes (ZRB) setzt sich aus dem Zentralen Finanzwesen des Bundes (ZFB) mit der Zentralkasse, der Systempflege und der Kassenaufsicht sowie der Bundeskasse mit ihren vier Dienstorten zusammen.

Zudem sind in der Direktion II die Zentrale Auskunft, die Service-Center der Zollverwaltung sowie der Arbeits-, Gesundheits- und Strahlenschutz angesiedelt.

Direktion III - Allgemeines Steuerrecht und Kontrollen

Die Direktion III ist zuständig für Fragen des allgemeinen Steuerrechts und der Finanzgerichtsbarkeit nach der Abgabenordnung sowie der Vollstreckung. Sie ist Ansprechpartner für allgemeine Kontrolltätigkeiten und bei Verstößen gegen zollrechtliche Vorgaben im Steuerstrafverfahren und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Zudem befasst sich die Direktion III mit Beschaffungen für eine Vielzahl von anderen Bundesbehörden im Rahmen des virtuellen Kaufhaus des Bundes (KdB) und stellt sicher, dass die maritimen Aufgaben im Verbund mit anderen Behörden des Bundes und der Länder erfüllt werden und koordiniert die Einsätze der Kontrolleinheiten Zollboote und -schiffe.

Direktion IV - Verbrauchsteuer- und Verkehrsteuerrecht, Prüfungsdienst

Die Direktion IV ist für Grundsatzfragen im Bereich der Verbrauch- und Verkehrsteuern sowie des Prüfungsdienstes zuständig und nimmt die Rechts- und Fachaufsicht über die Sachgebiete B (Abgabenerhebung) und D (Prüfungsdienst) der Hauptzollämter, über die Zollämter sowie über die Zentralstellen (zum Beispiel Hauptzollamt Stuttgart, Sachgebiet B, Arbeitsgebiet Verbrauchsteuern) im fachlichen Zuständigkeitsbereich wahr.

Darüber hinaus obliegt ihr die Betreuung und Fortentwicklung aller IT-Fachverfahren im Verbrauch- und Verkehrsteuerbereich sowie für den Prüfungsdienst.

Direktion V - Zollrecht

Die Direktion V ist für den Bereich des Zollrechts zuständig und bearbeitet Themenkomplexe aus dem allgemeinen Zollrecht (Einfuhr, Bewilligungen, Ausfuhr und Versand, Abgabenerhebung) sowie dem besonderen Zollrecht. Hierunter fallen die Rechtsgebiete der Verbote und Beschränkungen, des Außenwirtschaftsrechts und der Barmittel, des Marktordnungsrechts sowie des Warenursprung- und Präferenzrechts.

Direktion VI - Digitales

Um den Anforderungen, die mit der digitalen Transformation in der Gesellschaft und Wirtschaft verbunden sind, gerecht werden zu können, ist neben der stetigen Anpassung und Optimierung der Fach- sowie der unterstützenden Prozesse die Digitalisierung der Zollverwaltung von zentraler Bedeutung. Hierzu wurde zum 15. Januar 2024 die neue Direktion VI - Digitales ins Leben gerufen.

Digitale Transformation ist kein ausschließliches IT-Thema mehr, sondern vor allem ein Thema des Managements auf allen Ebenen der Verwaltung. Zusätzlich zu der Funktion des Direktionspräsidenten hat die Leitung der Direktion Digitales die Funktion eines sogenannten Chief Digital Customs Officers (CDCO), mit der Aufgabe, die digitale Transformation des Zolls gesamtstrategisch zu steuern, Prozesse beschleunigt umzusetzen und zu überwachen.

Direktion VII - Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Direktion VII ist für alle Fragen und die Prozesse Prüfung, Ermittlung und Ahndung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig und trägt damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Stabilisierung der Sozialsysteme bei.

Die Direktion VII koordiniert die operative Aufgabenwahrnehmung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und hat zur Sicherstellung der einheitlichen Rechtsauffassung und -anwendung im genannten Rechtsgebiet insbesondere die Aufgabe der Rechts- und Fachaufsicht über die insgesamt 117 Standorte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Direktion VIII - Zollkriminalamt

Das Zollkriminalamt (ZKA) ist die Zentralstelle des deutschen Zollfahndungsdienstes und wird als funktionale Einheit unter Beibehaltung seiner gesetzlich normierten Stellung im Verbund der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden als Direktion in der Generalzolldirektion geführt.

Hauptaufgabe des Zollfahndungsdienstes ist die Verfolgung und Verhütung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität.

Das ZKA koordiniert und lenkt die Ermittlungen der Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart und nimmt wesentliche Zentralstellenaufgaben wahr.

Das ZKA hat ein Evokationsrecht bei Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung und nutzt dieses im Außenwirtschaftsbereich. Zudem nimmt das ZKA im Rahmen der Exportkontrolle eine bedeutende Rolle wahr.

Weitere Informationen
Gesicherte Kommunikation

Zur Wahrung der Vertraulichkeit in der E-Mail-Kommunikation können E-Mails an den Zollfahndungsdienst entweder mittels S/MIME oder GnuPG/PGP verschlüsselt werden.

Informationen zur Verschlüsselung

Direktion IX - Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung

Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum (BWZ) ist die zentrale Bildungseinrichtung der Bundesfinanzverwaltung mit bundesweit 20 Dienstsitzen. Es ist für die Ausbildung der Nachwuchskräfte des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Zollverwaltung, für die Fortbildung der Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung, im Bereich "Wissenschaft und Technik" für die Untersuchung und Begutachtung von Warenproben und im "Zollhundewesen" für die Aus- und Fortbildung von Hundeführern und der Hunde selbst zuständig.

Der Direktion IX ist zudem der Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung angegliedert, der die Ausbildung der Nachwuchskräfte des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Zollverwaltung im Rahmen eines dualen Bachelorstudiums durchführt. Der Fachbereich Finanzen bietet zudem das duale Studium der "Verwaltungsinformatik" für den gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung ressortübergreifend an.

Direktion X - Financial Intelligence Unit

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen auffälliger Finanztransaktionen, die in Verbindung mit Geldwäsche, damit zusammenhängender Vortaten oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten.

Die von ihr analysierten Sachverhalte werden an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Landeskriminalämter), Steuer- und Verwaltungsbehörden mittels Analysebericht weitergegeben, sofern die FIU zuvor festgestellt hat, dass der betroffene Vermögensgegenstand mit Geldwäsche, einer damit im Zusammenhang stehenden Vortat oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang steht.

Ihre strategische Analyse zielt darauf ab, insbesondere neue Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse werden den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes, den Zusammenarbeitsbehörden sowie anderen FIUs zur Verfügung gestellt.

Direktion XI - Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) ist zuständig für die Durchsetzung der EU-Sanktionen im Inland.

Die ZfS überwacht die Einhaltung der aus den EU-Sanktionen resultierenden Verfügungs- und Bereitstellungsverbote und ermittelt das Vermögen der in den EU-Sanktionsverordnungen gelisteten Personen und Personengesellschaften. Hierbei stehen der ZfS weitreichende verwaltungsverfahrensrechtliche Befugnisse zu, insbesondere zur Durchsuchung und Sicherstellung.

Mit den anderen an der Sanktionsdurchsetzung beteiligten nationalen und internationalen Behörden arbeitet die ZfS eng zusammen.

Kontaktdaten der ZfS

Generalzolldirektion
Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
Bergisch Gladbacher Straße 837
51069 Köln

Postfach: 850562
51030 Köln

Telefon: 0228 303-0
Fax: 0228 303-78035
E-Mail: DXI.gzd­@zfs.bund.de
De-Mail: DXI.gzd­@zoll.de-mail.de

Zur Abgabe einer Meldung/eines Hinweises stehen Informationen in der Fachmeldung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zur Verfügung.

Fachmeldung der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung

Gesicherte Kommunikation

Zur Wahrung der Vertraulichkeit in der E-Mail-Kommunikation können E-Mails an die Dienststelle mit einem GnuPG/PGP Schlüssel verschickt werden.

GnuPG/PGP-SchlüsselZIP | 3 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Gültigkeit: 12.05.2023 bis 12.05.2026
Fingerabdruck: 9CD5 44EF 4522 79EF 917F 7F77 DD85 E991 7635 BA2C

Die E-Mail Domain der ZfS lautet: @zfs.bund.de

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