Örtliche Behörden
Die operativen Aufgaben der Zollverwaltung werden auf Ortsebene von 41 Hauptzollämtern und 8 Zollfahndungsämtern erledigt.
Hauptzollämter
Die Hauptzollämter als Ortsbehörden sind erste Ansprechpartner für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger. Sie sind zuständig für die zollamtliche Behandlung von Waren und für die Bewilligung sowie Überwachung zollspezifischer Fachverfahren. Dabei prüfen sie auch die Möglichkeit von Verfahrensvereinfachungen für die Wirtschaftsbeteiligten.
Die Warenabfertigung ist heute ein wirtschaftsorientiertes Gesamtangebot. Neben den elektronischen Abfertigungsverfahren und den Verfahrenserleichterungen bieten die Beschäftigten der Zollämter einen flächendeckenden, persönlichen Service. Mit verkehrsgünstigen Lagen, bedarfsgerechten Öffnungszeiten, einer Bündelung von Fachkompetenz und dem Angebot, auf Wunsch auch im Unternehmen abzufertigen, orientiert sich der Service an den Erfordernissen der Unternehmen.
Außerdem verwalten die Hauptzollämter sämtliche durch Bundesgesetze geregelten Verbrauch- und Verkehrsteuern, stellen mit dem Prüfungsdienst die korrekte Erhebung von Steuern und Abgaben sicher, vollstrecken ausstehende öffentlich-rechtliche Forderungen und bekämpfen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.
Zollfahndungsämter
Die acht Zollfahndungsämter in Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sind ebenfalls örtliche Behörden der Zollverwaltung. Sie sind für die Ermittlung von den der Zollverwaltung zur Verfolgung zugewiesenen Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbeständen zuständig.
Schwerpunkte der Ermittlungstätigkeit des Zollfahndungsdienstes bilden die Bereiche Zigaretten- und Rauschgiftkriminalität, Produktpiraterie sowie Straftaten im Bereich Zölle und Außenwirtschaftsrecht.