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Antragstellung, zuständige Stellen

Antrag auf Inanspruchnahme von Altersgeld

Haben Sie sich für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Bundesdienst entschieden und möchten das Altersgeld anstelle der Nachversicherung in Anspruch nehmen, richten Sie Ihren formlosen schriftlichen Antrag vor Beendigung des Dienstverhältnisses bitte an die für Sie zuständige Personalstelle.

Diese prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, und leitet den Antrag zusammen mit den Personalakten an das für die Festsetzung und Zahlung der Leistungen nach dem Altersgeldgesetz zuständige Service-Center Versorgung weiter.

Antrag auf Zahlung von Altersgeld oder Hinterbliebenenleistungen

Für die Zahlung von Altersgeld (in der Regel bei Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze) oder Hinterbliebenenaltersgeld ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Diesen richten Sie bitte an die Ihnen innerhalb der Altersgeldfestsetzung benannte Stelle.

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