Auskunftsanspruch
Wenn Sie ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Bundesdienst erwägen, können Sie als Entscheidungshilfe zwischen Nachversicherung oder Altersgeld eine Auskunft über die Höhe des Altersgeldes beantragen. Die Auskunft umfasst auch die einer fiktiven Nachversicherung zugrunde liegenden Bruttoentgelte.
Für Auskünfte über die voraussichtliche Rentenhöhe ist jedoch allein der zuständige Rentenversicherungsträger zuständig.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Auskunftserteilung können Sie formlos stellen. Geben Sie darin einen fiktiven oder bereits erwogenen Entlassungstermin an. Es empfiehlt sich, ein entsprechendes Auskunftsersuchen rechtzeitig vor dem gewünschten Entlassungstermin zu stellen.
Den Antrag richten Sie bitte an die für Sie zuständige Personalstelle. Diese leitet den Antrag dann zusammen mit Ihren Personalunterlagen an das zuständige Service-Center Versorgung weiter.