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Überblick zur Zahlung von Altersgeld

Mit dem Altersgeldgesetz haben freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Berufssoldaten seit dem 4. September 2013 die Möglichkeit, ein Altersgeld als Alternative zu der bislang obligatorischen Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Zielrichtung ist dabei, wirtschaftliche Nachteile der Nachversicherung wegen vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis auszugleichen und damit die bisher als Hemmnis für die Mobilität von Beschäftigten zwischen Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst wahrgenommenen Unterschiede der Alterssicherung abzubauen.

Wenn Sie Altersgeld in Anspruch nehmen, erfolgt keine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wurde bereits eine Nachversicherung (zum Beispiel aufgrund unterlassener Erklärung über die Inanspruchnahme von Altersgeld) durchgeführt, kann diese nicht rückgängig gemacht werden.

Hinweis

Altersgeldberechtigte sind keine Versorgungsempfängerinnen oder Versorgungsempfänger im Sinne des Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetzes. Sie sind auch nicht beihilfeberechtigt nach den Beihilfevorschriften des Bundes.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Altersgeld.

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