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Ruhensregelung

Beispielberechnung

Sachverhalt Betrag
monatlicher Versorgungsbezug
zuzüglich monatliches Erwerbseinkommen
abzüglich Werbungskostenpauschale (Stand 2014)
(1.000 Euro/12 Monate)
1.968,98 Euro
2.500,00 Euro
- 83,33 Euro
Gesamteinkommen 4.385,65 Euro
Höchstgrenze3.229,30 Euro
übersteigender Betrag = Ruhensbetrag
Versorgungsbezug
abzüglich Ruhensbetrag
1.156,35 Euro
1.968,98 Euro
1.156,35 Euro
verbleibender Versorgungsbezug 812,63 Euro
mindestens jedoch 20 Prozent (Mindestbelassung)393,80 Euro
höherer Betrag (verbleibender Bezug oder Mindestbelassung)812,63 Euro

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