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Ruhensregelung

Berechnungsbeispiele

Beispiel: 1

Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % erreicht

Sachverhalt Betrag
Ruhegehalt (Ruhegehaltssatz 71,75 %)2.500,00 Euro
zuzüglich Bruttorente500,00 Euro
Gesamtversorgung
abzüglich Höchstgrenze (Ruhegehaltssatz 71,75 %)
3.000,00 Euro
2.500,00 Euro
Ruhensbetrag 500,00 Euro
Ruhegehalt
abzüglich Ruhensbetrag
2.500,00 Euro
- 500,00 Euro
geregeltes Ruhegehalt 2.000,00 Euro
somit Gesamtversorgung (mit Rente) 2.500,00 Euro

Beispiel: 2

Höchstruhegehaltssatz von 71,75 % nicht erreicht

Sachverhalt Betrag
Ruhegehalt mit erdientem Ruhegehaltssatz 67 %2.334,49 Euro
zuzüglich Bruttorente500,00 Euro
Gesamtversorgung
abzüglich Höchstgrenze (Ruhegehaltssatz 71,75 %)
2.834,49 Euro
2.500,00 Euro
Ruhensbetrag 334,49 Euro
Ruhegehalt
abzüglich Ruhensbetrag
2.334,49 Euro
334,49 Euro
geregeltes Ruhegehalt 2.000,00 Euro
somit Gesamtversorgung (mit Rente) 2.500,00 Euro

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