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Kapitalabfindung

Eine Berufssoldatin oder ein Berufssoldat im Ruhestand kann auf Antrag statt eines Teils des Ruhegehaltes eine Kapitalabfindung erhalten. Für die Bewilligung einer Kapitalabfindung sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich.

Die Bewilligung der Kapitalabfindung ist grundsätzlich nicht möglich, wenn Sie das 57. Lebensjahr überschritten haben.

In Ausnahmefällen kann die Bewilligung auch nach diesem Zeitpunkt erfolgen. Folgende Konstellationen können als Härtefall berücksichtigt werden:

  • Ihre besondere Altersgrenze liegt vor dem vollendeten 57. Lebensjahr und Sie wurden über diese hinaus ohne weitere Beförderung in der Bundeswehr behalten.
    Erfolgt die Verlängerung Ihres Dienstes auf Ihren Antrag oder wird sie von Ihrer Zustimmung abhängig gemacht, kann eine besondere Härte nicht anerkannt werden.
  • Sie wurden nach vollendetem 57. Lebensjahr - jedoch vor Erreichen Ihrer Altersgrenze - wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, und Sie haben sich zuvor auf ein förderungswürdiges Vorhaben eingelassen, das Sie bei normalem Ablauf Ihrer Laufbahn hätten bewältigen können.
  • Sie gelangen aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten und stellen den Antrag noch vor Vollendung des 58. Lebensjahres.

Eine besondere Härte wird nicht anerkannt, wenn nur wirtschaftliche Gründe geltend gemacht werden.

Die Kapitalabfindung wird bewilligt

  • zur Schaffung oder Verbesserung einer Existenzgrundlage,
  • zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung eigenen Grundbesitzes,
  • zum Erwerb grundstücksgleicher Rechte,
  • zur Beschaffung einer Wohnstätte.

Die maximale Kapitalabfindung (Darlehnsbetrag) beträgt 24.550 Euro. Bei diesem Betrag werden als Abfindungssumme 22.095 Euro netto ausgezahlt. Bei Bewilligung des maximalen Betrags beträgt die monatliche Minderung des Ruhegehalts 204,58 Euro für zehn Jahre.

Wenn Sie eine Kapitalabfindung beantragen möchten, setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Service-Center in Verbindung. Sie können hierzu das Formular 03611 "Anforderung von Unterlagen für die Gewährung einer Kapitalabfindung" verwenden.

Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen werden Ihnen dann zugesandt.

Zuständiges Service-Center
Formular 03611 - Anforderung von Unterlagen für die Gewährung einer Kapitalabfindung

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