Konzept und Ansprechpersonen
Die Generalzolldirektion nimmt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach § 78 ff Bundesbeamtengesetz (BBG) wahr. Über die in § 78 ff BBG hinausgehenden Pflichten unterstützen die Behörden der Zollverwaltung die Beschäftigten der Zollverwaltung im Ruhestand und deren Familien auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses. Dies bezieht sich vorrangig auf allgemeine Fragen in Bezug auf den Ruhestand, wie zum Beispiel die Beantragung von Beihilfe oder das Themengebiet der Pflegebedürftigkeit.
Als Grundlage für die Seniorenbetreuung und Richtschnur dient die Rahmenkonzeption "Ansprechpersonen für Beschäftigte der Zollverwaltung im Ruhestand".
Zu den Aufgaben der örtlichen Ansprechpersonen für die jeweilige Region gehören:
- niederschwellige Hilfestellung bei fachlichen Fragen
- Kontaktherstellung zu den fachlich zuständigen Ansprechpersonen in den Service-Centern beziehungsweise beim Bundesverwaltungsamt (BVA)
- niederschwellige Unterstützung bei Antragstellung auf Beihilfe, Anerkennung von Pflegegraden und Schwerbehinderung
- Ersthilfe für Hinterbliebene bei Todesfällen oder für Angehörige mit besonderen Problemlagen
- Einbeziehung interessierter Beschäftigter im Ruhestand im Rahmen geeigneter dienstlicher Veranstaltungen mit geselligem Charakter
Wünschen Sie, dass die Ansprechpersonen Sie zu Veranstaltungen kontaktieren, übermitteln Sie diesen bitte die dafür vorgesehene Einverständniserklärung.
Ein Widerruf der Einverständniserklärung ist jederzeit ganz oder teilweise ohne Nennung von Gründen möglich. Richten Sie den Widerruf an die jeweilige Ansprechperson.
Informationen zur Beihilfebearbeitung
Wo beantrage ich meine Beihilfe?
Seit dem 1. Dezember 2019 wird die Beihilfebearbeitung durch das Bundesverwaltungsamt durchgeführt.
Weitere Informationen zu Zuständigkeiten, Formularen und Merkblättern erhalten Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.
Bundesverwaltungsamt - Beihilfe