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Auswirkungen für Ausgleichspflichtige

Wenn Sie zum Versorgungsausgleich verpflichtet wurden, werden ab Beginn Ihres Ruhestands die Versorgungsbezüge entsprechend um den bis zum Eintritt in den Ruhestand fortgeschriebenen Ausgleichsbetrag gekürzt.

Die monatliche Kürzung erfolgt unabhängig davon, ob die ausgleichsberechtigte Person bereits Leistungen bezieht.

Möglichkeiten für eine Anpassung der monatlichen Kürzung

Solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichtige Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hätte, wird die Kürzung der laufenden Versorgung der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag ausgesetzt.

Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt. Die Anpassung findet nur statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat.

Solange die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung wegen Invalidität (Dienstunfähigkeit) oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze erhält und sie aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Leistung beziehen kann, wird die Kürzung der laufenden Versorgung aufgrund des Versorgungsausgleichs auf Antrag ausgesetzt. Die Kürzung ist höchstens in Höhe der Ausgleichswerte aus denjenigen Anrechten auszusetzen, aus denen die ausgleichspflichtige Person keine Leistung bezieht.

Der Antrag ist vom Ausgleichspflichtigen beim versorgungszahlenden Service-Center zu stellen.

Besonderheit nach dem Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz

Wurden Sie wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze nach dem Soldatengesetz in den Ruhestand versetzt, wird die Kürzung des Ruhegehalts bis zum Ende des Monats, in dem Sie die für Polizeivollzugsbeamte auf Lebenszeit vorgesehene Altersgrenze nach dem Bundespolizeibeamtengesetz erreichen, ausgesetzt.

Die Aussetzung entfällt jedoch, sobald Ihnen Leistungen aus den übertragenen oder begründeten Anwartschaften oder Anrechten aus der Versicherung des berechtigten Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners oder nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz gewährt werden oder die ausgleichsberechtigte Person solche Leistungen erhält.

Abwenden der Kürzung durch Zahlung eines Kapitalbetrags

Die Kürzung Ihrer Versorgungsbezüge beziehungsweise des Altersgeldes können Sie durch Zahlung eines Kapitalbetrags an den Dienstherrn (Versorgungsträger) ganz oder teilweise abwenden. Der Antrag ist bei dem zuständigen Versorgungsträger zu stellen.

Auswirkungen auf Hinterbliebenenversorgung, Hinterbliebenenaltersgeld

Leistungen für Hinterbliebene werden um den Versorgungsausgleich gekürzt. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach den Anteilssätzen des jeweiligen Anspruchs.

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