Wenn Sie zum Versorgungsausgleich verpflichtet wurden, werden ab Beginn Ihres Ruhestands die Versorgungsbezüge entsprechend um den bis zum Eintritt in den Ruhestand fortgeschriebenen Ausgleichsbetrag gekürzt.
Die monatliche Kürzung erfolgt unabhängig davon, ob die ausgleichsberechtigte Person bereits Leistungen bezieht.
Möglichkeiten für eine Anpassung der monatlichen Kürzung
Solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichtige Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hätte, wird die Kürzung der laufenden Versorgung der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag ausgesetzt.
Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt. Die Anpassung findet nur statt, wenn die ausgleichsberechtigte Person die Versorgung aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat.
Solange die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung wegen Invalidität (Dienstunfähigkeit) oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze erhält und sie aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine Leistung beziehen kann, wird die Kürzung der laufenden Versorgung aufgrund des Versorgungsausgleichs auf Antrag ausgesetzt. Die Kürzung ist höchstens in Höhe der Ausgleichswerte aus denjenigen Anrechten auszusetzen, aus denen die ausgleichspflichtige Person keine Leistung bezieht.
Der Antrag ist vom Ausgleichspflichtigen beim versorgungszahlenden Service-Center zu stellen.
Abwenden der Kürzung durch Zahlung eines Kapitalbetrags
Die Kürzung Ihrer Versorgungsbezüge beziehungsweise des Altersgeldes können Sie durch Zahlung eines Kapitalbetrags an den Dienstherrn (Versorgungsträger) ganz oder teilweise abwenden. Der Antrag ist bei dem zuständigen Versorgungsträger zu stellen.
Auswirkungen auf Hinterbliebenenversorgung, Hinterbliebenenaltersgeld
Leistungen für Hinterbliebene werden um den Versorgungsausgleich gekürzt. Die Höhe der Kürzung richtet sich nach den Anteilssätzen des jeweiligen Anspruchs.