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Vorabentscheidung

Hierbei handelt es sich um eine antragsgebundene Entscheidung über Ihre ruhegehaltfähige Vordienstzeiten; das sind Zeiten vor Ihrer Berufung in das (letzte/aktuelle) Beamten-, Richter- oder Berufssoldatenverhältnis.

Bitte beachten Sie, dass Laufbahnbeamte des einfachen, mittleren und gehobenen nichttechnischen Dienstes, die einen Vorbereitungsdienst absolviert haben, in der Regel nicht über beantragbare Vordienstzeiten verfügen, da sie die für die Laufbahn erforderlichen Kenntnisse durch den Vorbereitungsdienst erworben haben.

Zeiten im Dienstverhältnis, Zeiten der Ausbildung im Beamtenverhältnis oder Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes und vergleichbare Zeiten werden kraft Gesetzes als ruhegehaltfähig berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Ruhegehaltssatz in der Rubrik Ruhegehalt.
Ruhegehaltssatz

Den formlosen Antrag auf Vorabentscheidung richten Sie bitte an die für Sie zuständige personalführende Stelle.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag entsprechende Nachweise, wie z.B. Zeugnisse, Studienbücher, Arbeits- oder Ausbildungsverträge, bei.

Merkblatt 03620 "Hinweis zu Vordienstzeiten im Sinne des § 49 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz"
Erklärung zu Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten Anlage 2.1PDF | 114 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Anlage zur Erklärung zu Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten Anlage 2.2PDF | 136 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Anlage Länderliste zur Erklärung Ausbildungs- und BeschäftigungszeitenPDF | 77 KB | Datei ist nicht barrierefrei

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