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Was ist der Pensionsregelungs-Behörde anzuzeigen?

Als Versorgungsempfängerin oder -empfänger sind Sie dazu verpflichtet, Ihrem zuständigen Service-Center jede Tatsache, die für die Höhe Ihrer Versorgungsbezüge von Bedeutung sein könnte, unaufgefordert anzuzeigen.

Damit Ihre Versorgungsbezüge in korrekter Höhe ausgezahlt und Rückforderungen vermieden werden können, ist der Anzeigepflicht stets unverzüglich nachzukommen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Mitteilung notwendig ist oder nicht, wenden Sie sich bitte vorsorglich an Ihr zuständiges Service-Center. Dies ist im Hinblick auf mögliche Rechtsänderungen auch bei Sachverhalten ratsam, die derzeit keine Auswirkung auf Ihre Versorgungsbezüge haben.

Zuständiges Service-Center

Nähere Informationen zu Ihren Anzeigepflichten entnehmen Sie bitte den Hinweisblättern für Versorgungsberechtigte.

Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte
Hinweisblatt für Versorgungsberechtigte - auch Soldatenversorgung

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