Zoll

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Vordach des Deutschen Zollmuseums

Abzielstein

Grenzstein Grenzstein

Dieser Grenzstein der deutsch-schweizerischen Grenze hat die Eigenschaft eines "Abzielsteins". In der Sprache der Vermessungstechnik bedeutet dies "Rückmarke". Abzielsteine wurden beiderseits an Grenzen gesetzt, wenn eine direkte Markierung des Grenzpunktes nicht möglich war. Das war z.B. an solchen Stellen gegeben, wo die Grenzlinie mit der Flussmitte identisch war. Bei dieser Methode wurden die exakten Entfernungen vom Stein zur Grenzlinie vermessen und in entsprechenden Vermessungstabellen festgehalten. Der genaue Grenzpunkt konnte auf diese Art jederzeit festgestellt werden.

Der Grenzstein im Zollmuseum markierte einst die Grenze an der Wutach. Zur Vermeidung der sich wiederholenden größeren Überschwemmungen sollte das Flussbett reguliert werden. Ferner sollte 1873 die Eisenbahnlinie Immendingen-Waldshut errichtet werden. Dadurch entstand ein dringendes Bedürfnis, die Landesgrenze durch Gebietsaustausch zu verändern. Im Jahre 1877 einigten sich das Großherzogtum Baden und die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Landesgrenze in die Mitte des nun neuen Wutachbettes zu verlegen. Die Abzielsteine wurden vertragsgemäß an beiden Ufern des Flusses gesetzt.

Auch in den folgenden Jahren wurden Grenzkorrekturen an der deutsch-schweizerischen Grenze vorgenommen, so auch im Raum Stühlingen aufgrund des "Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bereinigung der Grenze im Abschnitt Konstanz-Neuhausen am Rheinfall vom 23. November 1964".

Gemäß Art. 1 Abs. 2 Buchstabe h) des oben angeführten Vertrags hat die Bundesrepublik Deutschland in den Gemeinden Stühlingen, Weizen und Grimmelshofen (Kreis Waldshut) eine Fläche von 38.250 m² zwischen den Grenzsteinen 444 bis 474 an die Schweizerische Eidgenossenschaft abgetreten.

Durch diese Grenzänderung wurde auch der Grenzstein an seiner ehemaligen Stelle entbehrlich und kann nun im Zollmuseum als Anschauungsobjekt dienen.

Beschriftung des Grenzsteins

Dieser Grenzstein wurde im Jahr 1877 gesetzt und hat die laufende Nummer 459.

Die Buchstaben CS bedeuten, dass hier die Grenze des Schweizer Cantons Schaffhausen verläuft. Der Stein stand auf dem Bann der Gemeinde SchleitHeim (Buchstaben S und H verschlungen). Er stand so, dass diese Seite vom Schweizer Territorium aus zu sehen war.

Auf der deutschen Seite stehen die Buchstaben GB für das ehemalige Großherzogtum Baden. Die verschlungenen Buchstaben S und T deuten die gegenüberliegende deutsche Gemeinde STühlingen an.

Die durchgehende Linie auf der Oberseite ("Kopf") ist der Weiser. Er zeigt die Richtung des Grenzverlaufs an. Das angesetzte kurze Stück dagegen weist zum genauen Grenzpunkt (z.B. Flussmitte).

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