Die Einfuhr von Arzneimitteln im Postverkehr durch Privatpersonen ist verboten. Findige Mitbürger lassen sich immer wieder etwas Neues einfallen, um dieses Verbot zu umgehen. In diesem Fall hat der Absender in Polen auf eine korrekte Deklaration des Inhalts des Päckchens verzichtet und wohl gehofft, dass die Sendung ohne Beteiligung der Zollverwaltung beim Empfänger zugestellt wird.
Der Empfänger der Briefsendung aus Polen musste aber aufgrund der fehlenden Zolldeklaration beim Zollamt Post erscheinen und den Inhalt anmelden. "Ich möchte ein Kinderbuch für mein Enkelkind abholen", erklärte der Adressat dem Zollbeamten, öffnete auf dessen Wunsch die Sendung und holte das Kinderbuch "Rotkäppchen und der Wolf" hervor. Merkwürdig war, dass die Märchenwelt sorgfältig und fest an den Seiten des Buches mit Klebestreifen verschlossen war. Nach dem Entfernen der Klebestreifen und Aufschlagen des Buches kam sich der Zollbeamte tatsächlich wie im Märchen vor. Die Innenseiten des Buches waren fein säuberlich ausgeschnitten: In dem entstandenen Hohlraum befanden sich Diazepam-Tabletten. Als Schlafmittel sicherlich nicht für das Kind bestimmt. Ob die feine Ironie des gewählten Buchtitels Zufall oder Absicht war bleibt zu ermitteln; ein "Wolf im Schafspelz" war das Päckchen allemal.