Deutsches Kaiserreich
Erweitertes Zollgebiet
Die Gründung des Deutschen Kaiserreichs komplettierte die finanz- und wirtschaftspolitischen Bestrebungen des Zollvereins: Das Deutsche Reich von 1871 bildete ein weitgehend einheitliches Zollgebiet.
Die Erhebung der dem Reich zustehenden Zölle und Verbrauchsteuern blieb den Zollverwaltungen der Länder vorbehalten, stand aber unter Aufsicht von Kontrollbeamten des Reichs.
Für die Zöllner galten damals besondere Arbeits- und Lebensbedingungen. Die Vorschriften für ihr Dienst- und Privatleben waren eng miteinander verbunden. Die Zöllner verpflichteten sich, ihren Hausstand ordentlich zu führen, ihre Finanzen zu kontrollieren und einen Lebensstandard zu halten, der ihrem Dienst- und Besoldungsgrad angemessen war. Ausgenommen in Krankheitsfällen und bewilligtem Urlaub durften sie sich von ihrem Amt nicht entfernen und mussten in ihrer Freizeit stets uniformiert sein.
Koloniale Zollwelt
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts betrieb Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. eine imperialistische Kolonialpolitik. Zu den deutschen Kolonien gehörten neben Kamerun, Togo und den Marshall-Inseln auch das heutige Namibia, Tansania, Burundi, Mikronesien und Westsamoa sowie ein Teil Chinas und Papua-Neuguineas. Die vor Ort eingesetzten Zöllner hatten nicht nur die finanziellen Interessen des Kaiserreiches zu wahren und die Ein- und Ausfuhr zu kontrollieren, sie waren auch angewiesen, in die Verwaltung der Länder einzugreifen.
Das Deutsche Reich exportierte vor allem Eisenbahnanlagen, Maschinen, Zement und Bier in seine Kolonien und importierte von dort zahlreiche Waren, wie Nahrungsmittel und Gewürze, aber auch Baumwolle oder Kautschuk, auf die entsprechend festgelegte Einfuhrzölle erhoben wurden.