Zölle für den König
In der Nachfolge des Weströmischen Reiches begründete König Chlodwig um 500 n. Chr. das Fränkische Reich. Das römische Zoll- und Steuerrecht wurde übernommen und durch das "königliche Zollregal" ergänzt. Grundlage dafür war die bereits 510 entstandene Lex Salica. Dementsprechend stand dem König das Recht zu, Zölle zu erheben. Da sich die unabhängig gesinnten Franken mit einer steuerlichen Zwangsabgabe nicht anfreunden wollten, wurde der Zoll schließlich als Entgelt für eine besondere Leistung in Form einer Benutzungs- oder Bewachungsgebühr erhoben.
Der König überließ das Zoll-, Münz- und Marktregal den weltlichen und geistlichen Landesfürsten und den Reichsstädten als Lehen zur Nutzung auf Zeit. Teilweise wurden diese Regalien weiterverpachtet oder verpfändet. An die Städte wurden Markt- und Messerechte verliehen, die zur Erhebung von Marktzöllen berechtigten.
Im Mittelalter befanden sich Zollstätten an den wichtigen Verkehrslinien zu Wasser und zu Lande. Für den Unterhalt der Verkehrswege wurden "Passierzölle" und zum Schutz des Warentransports "Geleitzölle" erhoben.
Der Zoll entwickelte sich immer mehr auch zum "Fiskalzoll" und damit zu einer begehrten Einnahmequelle.