Nationalsozialismus
Zoll in der Diktatur
Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 1933 schuf die Grundlage für die Versetzung oder Entlassung jüdischer und politisch andersdenkender Beamte. Ein großer Teil der Beamten der Reichszollverwaltung wurde im "Zollgrenzdienst" eingesetzt. 1937, zwei Jahre vor Beginn des Zweiten Weltkrieges, waren Deutschlands Grenzen rund 8.000 Kilometer lang und wurden von mehr als 10.000 Zollbeamten überwacht.
Durch scharfe Kontrollen sollten vor allem die Ausreise von Personen ohne gültige Passpapiere und die illegale Mitnahme von Devisen ins Ausland verhindert werden. Insbesondere Juden, die sich zur Auswanderung gezwungen sahen, wurden an den Grenzen vom Zoll angehalten und rigoros durchsucht, um zu verhindern, dass sie materiellen Besitz und mehr als die erlaubten zehn Reichsmark ins Ausland mitnehmen.
Zwangsmaßnahmen gegen Juden
Die Vorschriften über die Reichsfluchtsteuer von 1931 boten den Nationalsozialisten ab 1933 die rechtliche Handhabe zur Ausplünderung jüdischer und anderer Emigranten. Auch die Finanzbehörden beteiligten sich an der "Arisierung", dem Prozess der wirtschaftlichen Verdrängung und Existenzvernichtung der Juden. Sie erhoben Reichsfluchtsteuer, Judenvermögensabgabe sowie hohe Abgaben auf das Umzugsgut von auswandernden Juden. Zollfahndung und Zollgrenzdienst wurden angewiesen, in Steuersteckbriefen ausgeschriebene "Steuerflüchtige", welche die Fluchtsteuer vor ihrer Ausreise nicht gezahlt hatten, festzunehmen. Steuern und strikte Devisenbestimmungen machten viele Juden so arm, dass es ihnen nicht mehr möglich war auszureisen. Am 23. Oktober 1941 wurde ihnen generell untersagt auszuwandern. 1933 lebten in Deutschland rund 525.000 Juden - annähernd der Hälfte gelang es, das Land rechtzeitig zu verlassen.