Römische Provinzen
Der Beginn des Zolls in Germanien
Um 69 bis 96 n. Chr. wurden mit der Ausdehnung des römischen Machtbereichs auf das Land zwischen Rhein und Donau und das Untermaingebiet unter Kaiser Vespasian und Kaiser Domitian zum ersten Mal auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands Zölle erhoben.
Zum Schutz des eroberten Territoriums zogen die Römer eine befestigte, militärisch gesicherte Grenze, den Limes. An seinen Übergangsstellen ermöglichte er eine sichere Kontrolle des Personen- und Warenverkehrs. Im Römischen Reich gab es Zollstationen an der Grenze und im Binnenland, an wichtigen Pässen, Straßenkreuzungen, Flussübergängen und in den Häfen. Neben Ein- und Ausfuhrzöllen wurden auch Markt-, Durchfuhr- und Passierzölle erhoben. Zollpflichtig waren alle mitgeführten Gegenstände außer Reisebedarf und Reisegerät, wie etwa Wagen und Gespanne.
Die ersten Zöllner auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands
Sogenannte Benefiziarier - verdiente Soldaten, die dem Statthalter direkt unterstellt waren - übernahmen Schutz und Kontrolle des Warenverkehrs sowie die Zollerhebung. Die Bediensteten der Benefiziarier an den einzelnen Zollstationen waren meist Sklaven, selten Freigelassene.
Sie hatten unterschiedliche Funktionen: So gab es an den Wachtürmen jeweils einen Leiter der Zollwache, seinen Stellvertreter und den Kassenverwalter, Kassenbeamte, Abfertigungsbeamte und Durchsuchungsbeamte, den Gegenschreiber und den Revisor.
Die Zollbezirke des Römischen Reiches wurden zunächst an Zusammenschlüsse mehrerer Pächter, dann auch an einzelne Pächter, sogenannte "conductores", verpachtet. Mit der Neuordnung der Verwaltung Ende des 2. Jahrhunderts übernahm der Staat durch Finanzprokuratoren und Angestellte die Zollerhebung in eigener Regie.