Weimarer Republik
Messen, Wiegen und Analysieren
Mit der Weimarer Verfassung von 1919 entstand eine einheitliche Reichsfinanzverwaltung mit reichseigenen Zoll- und Steuerbehörden.
Die Verabschiedung des sogenannten Bülow-Tarifs löste zudem grundsätzliche Veränderungen im Zollwesen aus. Dieser stark systematisierte Zolltarif verzeichnete alle zollpflichtigen Waren und die entsprechenden Zollsätze. Er umfasste 946 Nummern, denen die Waren zugeordnet wurden.
Das "Einreihen" der Waren in das Tarifierungsschema setzte genaue Warenkenntnisse und vor allem auch chemische Kenntnisse der Zöllner voraus.
Auf einen Erlass des Reichsfinanzministers wurden zum 1. Oktober 1922 fünf Provinziallehranstalten eingerichtet - die späteren "Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalten" - in denen sich Laboratorien für die technische Warenanalyse befanden und die für die Aus- und Fortbildung der Beamten sorgten.
Not zwischen den Kriegen
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs wurde die Republik ausgerufen. Die Weimarer Zeit war geprägt von den Kriegsfolgen und der Inflation.
Der Schmuggel an den Grenzen, vor allem der Zigarettenschmuggel, stellte für den Zoll das größte Problem dar. Ursache war insbesondere die allgemeine Armut durch die galoppierende Geldentwertung, die auch eine Folge der hohen Reparationszahlungen war.
Nach der Inflationszeit und der Wiedergewinnung der vollen außenwirtschaftlichen Bewegungsfreiheit 1925 wurde das Reich seit 1929 von der Weltwirtschaftskrise erfasst: Auf Zollerhöhungen anderer Länder reagierte Deutschland mit Abwehrmaßnahmen. Dabei trat die traditionelle Schutzwirkung der Zölle gegenüber neuen Methoden, wie einer genauen Festlegung der Einfuhrmengen und der Devisenbewirtschaftung, zurück.