Zollverwaltung der DDR
Zoll in der Planwirtschaft
Nach der Staatsgründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Oktober 1949 hatte der Zoll vor allem die Gewährleistung des staatlichen Außenhandelsmonopols, die Verhinderung von Schmuggel und Spekulation sowie die Bekämpfung "feindlicher Handlungen" zum Ziel.
1962 trat ein neues Zollgesetz in Kraft, welches das Hoheitsgebiet der DDR zum nationalen Zollgebiet erklärte und das Zollgesetz, den Zolltarif und die Reichsabgabenordnung von 1939 ersetzte.
Die Zollverwaltung der DDR war nicht dem Finanzministerium, sondern dem Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel unterstellt. In der sozialistischen Planwirtschaft wurde der gesamte Außenhandel staatlich geplant und gelenkt. Zölle als fiskalisches Instrument spielten deshalb keine Rolle mehr. Bereits 1951 wurden Einfuhren von der Zollerhebung befreit und gleichzeitig die Ausfuhr subventionierter Waren verboten.
Die störungsfreie Abwicklung des Außenhandels
Die Zollverwaltung der DDR hatte dafür zu sorgen, dass das staatliche Außenhandelsmonopol gewahrt bleibt und keine Waren unerlaubt ein und ausgeführt werden. Der Zoll kontrollierte vor allem den grenzüberschreitenden Paket- und Päckchen- sowie den Warenverkehr und überprüfte die Reisenden auf mitgeführte Güter und Devisen. Nicht systemkonforme Schriften, Ton- und Datenträger sollten dabei konfisziert, Schmuggel und Spekulation unterbunden werden.
Die äußere Sicherung der Grenzen übernahmen die Grenztruppen. Die Passkontrolle lag in Händen des Ministeriums für Staatssicherheit.
Nach § 213 Strafgesetzbuch der DDR wurde das "illegale" Verlassen des Landes unter Strafe gestellt. Die DDR-Zollverwaltung war von der Partei und Staatsführung beauftragt, die "illegale" Ausreise von Bürgern der DDR zu verhindern. Deshalb kontrollierten die Zöllner ausreisende Autos auch auf Menschenschmuggel.