Zollverwaltung
Eine moderne Wirtschaftsverwaltung
Die Aufgabenschwerpunkte der im Jahr 1950 als Teil der Bundesfinanzverwaltung entstandenen Zollverwaltung verlagerten sich mit dem wirtschaftlichen Aufschwung nach der Gründung der Bundesrepublik auf die Ein- und Ausfuhrabfertigung von Handelswaren.
Das deutsche Wirtschaftswachstum beruhte zum großen Teil auf einem reibungslosen internationalen Handel. Unterstützt wurde dies durch die kontinuierliche Senkung und teilweise Befreiung von Zöllen. Bereits 1972 waren in der Bundesrepublik nur noch 40 Prozent der Einfuhren zollpflichtig.
Die Arbeit für den Zoll wurde trotzdem nicht geringer, denn auch zollfreie Waren mussten beispielsweise auf Ursprung, Verkehrsfähigkeit und andere Eigenschaften kontrolliert werden. Um die zunehmenden Mengen an Waren vorschriftsmäßig abzufertigen, ohne die Einfuhr durch lange Abfertigungszeiten zu behindern, waren neben einer modernen technischen Ausstattung auch klare, international einheitliche Regelungen vonnöten.
Harmonisiertes System
Im Zuge der Internationalisierung des Handels wurde auch der Zolltarif reformiert. Das 1952 eingeführte, umfassende Brüsseler Zolltarifschema enthielt ein lückenloses Verzeichnis aller Waren mit den dazugehörenden Zollsätzen. Vor allem die Waren aus der Ernährungsindustrie und der chemischen Industrie waren im Brüsseler Zolltarif sehr viel stärker nach ihren Inhaltsstoffen gegliedert, als dies früher der Fall war.
1988 trat das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren in Kraft, das durch die Weltzollorganisation verwaltet und weltweit angewendet wurde. Darin sind alle Waren genau beschrieben und mit Positionsnummern versehen. Die nationalen Zolltarife aller am Welthandel beteiligten Länder basieren auf diesem System, das ständig aktualisiert wird, zum Beispiel wenn die Warenbeschreibungen an neue Produktentwicklungen angepasst werden müssen. Anhand der Positionsnummer im Zolltarif, die in jedem Land und jeder Sprache gleich ist, können die Beamten bei der Abfertigung schnell erkennen, um welche Ware es sich handelt und welcher Einfuhrzoll darauf zu erheben ist.