Artenschutz
Beamte im Dienst der Natur
Die Artenvielfalt der Fauna und Flora ist auf der ganzen Welt bedroht. Neben der zunehmenden Zerstörung der Lebensräume ist auch der kommerzielle Handel dafür verantwortlich. Aufgrund der steigenden Nachfrage nimmt auch die Wilderei immer mehr zu und schlägt folgenreiche Lücken in den Kreislauf der Natur.
Internationale Regelungen wie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973 wirken dieser Bedrohung entgegen und der Zoll kontrolliert die Einhaltung solcher Schutzbestimmungen. Trotzdem häufen sich Verstöße gegen den Artenschutz.
Die meisten Verfehlungen begehen Urlauber, die geschützte Tiere und Pflanzen mit nach Hause bringen und damit unwissentlich zu ihrem Aussterben beitragen. Der Zoll informiert die Bürgerinnen und Bürger bereits vor ihrem Reiseantritt. Er bietet einen Internetservice, eine zentrale Auskunftsstelle sowie Broschüren an, die Reisende über geschützte Arten in ihrem Urlaubsland aufklären.
Weitere Informationen finden sie unter "Artenschutz im Urlaub".
Schutz der heimischen Natur
Amerikanischer Biber, Rotwangenschildkröte und Grauhörnchen sind Tierarten, die in Deutschland oder Europa ursprünglich nicht vorkommen und das Gleichgewicht der heimischen Tierwelt gefährden können. Beispielsweise sind Rotwangenschildkröten größer und gefräßiger als heimische Schildkröten. In Deutschland haben sie keine natürlichen Feinde und verdrängen die Sumpfschildkröte von ihrem natürlichen Platz.
Darüber hinaus können bei der Einfuhr von Pflanzen auch Schädlinge wie Insekten, Milben, Pilze und Mehltau nach Deutschland eingeschleppt werden. Sie bedrohen die heimische Natur und Landwirtschaft genauso wie Garten- und Zimmerpflanzen. Im Rahmen des sanitären Pflanzenschutzes verhindert der Zoll zusammen mit Pflanzenschutzdiensten die Einfuhr der Schädlinge. Bei der Zollabfertigung verlangt er ein Pflanzengesundheitszeugnis und prüft, ob die Pflanzen mit Schädlingen befallen sind.