Zoll

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Vordach des Deutschen Zollmuseums

Verbrauchsteuern

Indirekte Abgaben

Verbrauchsteuern sind Abgaben auf den Verbrauch oder Gebrauch von Waren. Sie werden vom Hersteller oder Händler bezahlt, dann aber über den Verkaufspreis an die Verbraucher weitergegeben, und zählen deshalb zu den indirekten Steuern. Mit einem Aufkommen von über 60 Milliarden Euro pro Jahr sind Verbrauchsteuern die wichtigsten Einnahmen des Zolls und ein entscheidender Beitrag zum Staatshaushalt, der damit zum Beispiel Verkehrswege, Bildung und soziale Leistungen finanziert.

Verbrauchsteuern belasten lediglich den Verbrauch bestimmter Waren wie Zigaretten, Sekt, Alkoholerzeugnisse oder Zwischenerzeugnisse und werden zum Beispiel eingeführt, um den unbedachten Konsum von Alkopops zu reduzieren. Bis auf die Biersteuer, die den Bundesländern zusteht, fließen alle Einnahmen in den Bundeshaushalt.

Zum Wohle der Gesellschaft

Um ihren wachsenden Finanzbedarf zu decken, führten die Städte schon im 13. Jahrhundert bestimmte Abgaben auf den Verbrauch ausgewählter Produkte ein, dazu gehörten alkoholische Getränke, Genussmittel und Lebensmittel. Besteuert wurde auch Kerzenwachs und später das als Leuchtmittel dienende Petroleum. Mit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes im Jahr 1993 vereinheitlichten die EU-Länder ihre Verbrauchsteuersysteme. In diesem Zusammenhang schaffte Deutschland unter anderem auch die Verbrauchsteuern auf Leuchtmittel, Salz, Zucker und Tee ab.

Der Zoll als Einnahmeverwaltung im Auftrag des Bundes arbeitet eng mit der Wirtschaft zusammen und sorgt zudem dafür, dass die hiesigen Firmen ihre Abgaben gleichmäßig leisten. So garantiert er nicht nur die Gerechtigkeit im Wettbewerb, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit Deutschlands.

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