Nationale Risikoanalyse
Im Dezember 2017 startete Deutschland seine erste Nationale Risikoanalyse im Bereich "Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung". An der Nationalen Risikoanalyse waren unter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) neben der Financial Intelligence Unit (FIU) insgesamt 35 Behörden aus Bund und Ländern beteiligt.
Die Analyse dient dazu, bestehende sowie zukünftige Risiken bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland zu erkennen, diese zu mindern und letztlich die Geldwäschebekämpfung weiter voranzutreiben. Der FIU kommt hierbei als Zentralstelle für die Entgegennahme und Analyse von Geldwäscheverdachtsmeldungen eine Schlüsselrolle zu.
Als größte Risikofelder im Bereich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wurden in der Nationalen Risikoanalyse bewertet: anonyme Transaktionsmöglichkeiten, der Immobiliensektor, der Bankensektor (insbesondere im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts und der internationalen Geldwäsche), grenzüberschreitende Aktivitäten und das Finanztransfergeschäft wegen der hohen Bargeldintensität.
Die Ergebnisse dieser Nationalen Risikoanalyse müssen zukünftig von den Verpflichteten des Geldwäschegesetzes gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Geldwäschegesetz (GwG) beim Erstellen ihrer eigenen Risikoanalyse berücksichtigt werden.
Weitere Informationen sowie den Bericht der Nationalen Risikoanalyse finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen:
Erste Nationale Risikoanalyse
Sektorale Risikoanalyse
Die sektorale Risikoanalyse "Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen in Deutschland" folgt auf die erste deutsche Nationale Risikoanalyse und wurde zwischen Juli 2019 und August 2020 durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf Basis u.a. von Erkenntnissen und Einschätzungen zahlreicher unterschiedlicher Behörden erstellt und dient dazu, die Risiken der Terrorismusfinanzierung in Deutschland durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen (NPO) detailliert zu untersuchen. Dadurch soll insbesondere das Risikobewusstsein der relevanten Behörden sowie der Akteure im Non-Profit-Sektor weiter geschärft werden. Des Weiteren werden zum Ende der Analyse Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
Die sektorale Risikoanalyse "Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen in Deutschland" in deutscher sowie englischer Sprache finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Sektorale Risikoanalyse "Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen in Deutschland"
Sectoral risk assessment "Terrorist financing through (the abuse of) non-profit organisations in Germany"
Die "Sektorspezifische Risikoanalyse 2020" des Bundesministeriums der Finanzen untersucht aufbauend auf den Erkenntnissen der Nationalen Risikoanalyse (NRA) 2019 die in Deutschland nach deutschem Recht gegründeten juristischen Personen und sonstigen Rechtsgestaltungen auf ihre Anfälligkeiten für den Missbrauch zu Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecken und stellt u.a. Maßnahmen zur Minderung des Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisikos in diesem Zusammenhang dar. In dieser Analyse liegt der Schwerpunkt auf der Bewertung der Geldwäscherisiken, da in der NPO-Sektoranalyse sehr ausführlich die Terrorismusfinanzierungsrisiken von Vereinen, Stiftungen und gemeinnützigen GmbHs eingegangen wird.
Die "Sektorspezifische Risikoanalyse 2020" ist über den untenstehenden Link verfügbar.
Sektorspezifische Risikoanalyse 2020 - Risikobewertung möglicher spezifischer Anfälligkeiten juristischer Personen und sonstiger Rechtsgestaltungen für den Missbrauch zu Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungszwecken in Deutschland