Allgemeines
Informationen zum goAML-Wartungsfenster
Um das elektronische Meldeportal goAML kontinuierlich an die technischen Anforderungen der Verpflichteten sowie der weiteren fachlichen Vorgaben der FIU anpassen zu können, ist es vorgesehen, montags zwischen 18:01 Uhr und 20:00 Uhr erforderliche Wartungsarbeiten im System durchzuführen.
In diesem Zeitfenster können Funktionen ohne weitere Ankündigung nicht zur Verfügung stehen. Es wird daher empfohlen, laufende Eingaben vor Beginn des Wartungsfensters zu speichern und während des Zeitfensters auf die Nutzung von goAML zu verzichten.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Wartungsarbeiten nicht um eine außerordentliche Systemstörung auf Seiten der FIU handelt. Insofern wird gebeten, in diesem Zeitraum keine Verdachtsmeldungen per Fax an die FIU zu übermitteln.
Informationen zur Nutzung von goAML
Nähere Informationen zur Nutzung von goAML können Sie dem "Handbuch goAML Web Portal" sowie den entsprechenden Anlagen entnehmen. Darüber hinaus wird Ihnen eine Dokumentation für Verfahrensentwickler zur Verfügung gestellt, aus der hervorgeht, wie das der FIU zu übermittelnde XML-Schema zu formen ist. Diese und weitere Publikationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Publikationen zur Anwendung von goAML
Kernstück der IT-gestützten Aufgabenwahrnehmung der FIU ist die von der "United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC)" der Vereinten Nationen speziell für FIUs weltweit entwickelte Software goAML. Diese greift auf international vereinbarte Standards und Schnittstellen für den Datenaustausch zurück und ermöglicht medienbruchfreie Abläufe und integrierte Analysen.
Die Software goAML trägt dazu bei, dass die FIU Verdachtsmeldungen schneller analysieren und im Zusammenhang mit anderen Daten oder vergleichbaren Fällen bewerten sowie neue Strategien der Geldwäsche noch frühzeitiger erkennen kann.
Die Software goAML erfüllt darüber hinaus die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Voraussetzungen und berücksichtigt die Vorgaben ordnungsgemäßer Softwareentwicklung. Ihr Einsatz erfolgt unter kontinuierlicher Beachtung der Sicherheitsstandards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Standards). Der Schutz der Vertraulichkeit und Integrität der seitens der Verpflichteten übermittelten Daten ist fortlaufend sichergestellt.
Weitere Informationen zur Software goAML erhalten Sie auf der Website der UNODC.
Webseite der UNODC