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Anmeldungen bei Entsendung

Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen oder mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entsenden, haben verschiedene Regeln bezüglich der Anmeldung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beachten. Entsprechendes gilt für Verleiher mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entleihen.

Anmeldungen über das Meldeportal-Mindestlohn

Gemäß § 1 MiLoMeldV sollen Arbeitgeber die Anmeldungen ihrer nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hilfe des Meldeportals-Mindestlohn online abgeben. Das gleiche gilt für Verleiher mit Sitz im Ausland, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Ausführung von Werk- oder Dienstleistungen nach Deutschland entleihen. Sie können das Meldeportal-Mindestlohn über www.meldeportal-mindestlohn.de auf. Die Abgabe der Anmeldungen per Fax ist nicht mehr möglich.

Meldeportal-Mindestlohn

Anmeldungen über das Binnenmarkt-Informationssystem

Die Anmeldung für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, die von Kraftverkehrsunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zur Durchführung von Güter- oder Personenbeförderungen in Deutschland beschäftigt werden, sind mittels der elektronischen Schnittstelle des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI") abzugeben. Kraftverkehrsunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat geben die Anmeldungen für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer weiterhin über das Meldeportal-Mindestlohn ab. Kraftverkehrsunternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland können Meldungen alternativ auch über das IMI übermitteln.

Den Link zur IMI-Schnittstelle zur Übermittlung von Entsendemeldungen im Straßenverkehrssektor finden Sie im Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen.

Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen (englisch)

Antworten auf Fragen zur Nutzung des IMI Portal, Übungsvideos sowie Kontaktdaten im Fall technischer Probleme finden Sie auf der Hilfeseite des Portals für Straßenverkehr-Entsendemeldungen. Seitens der Bundesfinanzverwaltung, insbesondere der Zentralen Auskunft, können diesbezüglich keine Fragen beantwortet und kein Support geleistet werden.

Hilfeseite des Portals für Straßenverkehr-Entsendemeldungen (englisch)

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